10 Mbit/s

Mindest-Download

1,7 Mbit/s

Mindest-Upload

150 ms

Maximale Latenz

330.000

Betroffene Haushalte

Ihre Rechte im Überblick

  • Downloadtempo von mind. 10 Mbit/s überall in Deutschland;
  • Uploadtempo von mind. 1,7 Mbit/s;
  • Latenz (Reaktionszeit) von max. 150 Millisekunden;
  • erschwinglicher Preis für den Internetanschluss;
  • Anspruch über die Bundesnetzagentur durchsetzbar.

Worauf Sie achten müssen

  • Mindestwerte sind sehr gering – kein „echtes" schnelles Internet;
  • kein Recht auf freie Wahl der Technik (z. B. Glasfaser);
  • kein Recht auf freie Wahl des Providers;
  • Wartezeit bis zur Verbesserung ca. ein Jahr;
  • Beschwerde beim Provider hilft nicht – nur die Bundesnetzagentur ist zuständig.

Recht auf schnelles Internet: Aktuelle Daten

Der Internet-Bedarf in Deutschland ist über die Jahre gestiegen: Im Vodafone-Netz stieg der Datenverbrauch um 34 % auf gut 1,8 Milliarden Gigabyte; die Deutsche Telekom meldete über 30 % mehr – rund 2,4 Milliarden Gigabyte. Grund dafür ist, dass deutlich mehr Menschen auf ihrem Smartphone streamen und andere datenintensive Anwendungen nutzen.

Um eine flächendeckende digitale Versorgung in Deutschland zu gewährleisten, wurde am 01. Dezember 2021 die „Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung" (TKMV) verabschiedet. Seither haben Bürger das Recht auf eine Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten in ihrem Haushalt.

Seit Juni 2024 stehen zudem die konkreten technischen Details der Verordnung fest. Die TKMV umfasst folgende zentrale Aspekte:

  1. ein Downloadtempo von mind. 10 Mbit/s sowie ein Uploadtempo von mind. 1,7 Mbit/s überall in Deutschland;
  2. eine Latenz (Reaktionszeit) von max. 150 Millisekunden;
  3. ein erschwinglicher Preis für den Internetanschluss.

Recht auf schnelles Internet: Vor- und Nachteile

Auf den ersten Blick erscheinen Geschwindigkeiten von 50 Mbit/s oder 200 Mbit/s klar definiert. Wer genau hinschaut, erkennt jedoch den Vermerk „bis zu": Dieser gibt nur das Maximum an und bedeutet, dass die angegebene Geschwindigkeit nicht zwingend erreicht werden muss. Provider haben sich damit bisher ein Hintertürchen offengelassen und Verbraucher nicht selten verärgert.

Die Verordnung verspricht ein Ende der sogenannten weißen Flecken und kommt einer langjährigen Forderung vieler Bürger nach. Dennoch erhält das Gesetz aus mehreren Gründen Kritik und Zweifel.

Vorteile: Wer profitiert vom Recht auf schnelles Internet?

Insbesondere Neubaugebiete werden vom Universaldienst profitieren, da die in der Gemeinde bestehenden Leitungen meist nicht bis zu ihren Grundstücken reichen. Auch Haushalte auf dem Land oder am Stadtrand, die bisher von der Versorgung abgeschnitten waren, können vom Gesetz profitieren. Die Bundesnetzagentur rechnet mit bis zu 330.000 betroffenen Haushalten.

Nachteile: Kritik am neuen Gesetz für schnelles Internet

Die Bezeichnung „schnelles" Internet ist eher irreführend, denn die festgelegten Mindestwerte sind sehr gering. Für eine optimale Surfgeschwindigkeit in einem Mehrpersonenhaushalt werden 50–200 Mbit/s empfohlen; Provider müssen nun lediglich die Mindestversorgung von 10 Mbit/s sicherstellen.

Weiterhin haben Sie als Verbraucher kein Recht darauf, die Technik (z. B. Glasfaser) oder den Provider selbst zu wählen. Letzteres ist lediglich in Ausnahmefällen möglich, wenn sich mehrere Anbieter freiwillig für die Versorgung bereit erklären.

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Wie fordert man das Recht auf schnelles Internet ein?

Hierzu sind 30 Speedtest-Messungen an drei Kalendertagen mit dem Geschwindigkeitstest der Bundesnetzagentur durchzuführen. Das Messprotokoll müssen Sie aufbewahren. Den Anspruch erheben Sie gegenüber der Bundesnetzagentur – nicht gegenüber Ihrem Internetanbieter.

So gehen Sie vor:

  1. Öffnen Sie das Online-Kontaktformular Telekommunikation;
  2. wählen Sie den Punkt „Versorgung mit Telekommunikation";
  3. nachdem Sie die Bundesnetzagentur über Ihre Unterversorgung informiert haben, wird in einem mehrstufigen Verfahren geprüft;
  4. wenn der Regulierer bestätigt, dass Sie unterversorgt sind, werden die Provider benachrichtigt;
  5. wenn sich kein Provider bereit erklärt, diese Versorgungslücke zu schließen, kann die Bundesnetzagentur einen oder mehrere Anbieter zur Versorgung verpflichten.

Internetgeschwindigkeit in Deutschland

Über 61 Millionen Menschen in Deutschland nutzen regelmäßig das Internet. Ob zum Streamen von Filmen, im Home Office oder für Gaming – der Bedarf nach leistungsstarkem Internet ist hoch.

Die Qualität des Netzanschlusses – allen voran die Geschwindigkeit – hängt vom persönlichen Surfverhalten und der Haushaltsgröße ab.

Die Internetgeschwindigkeit variiert zudem je nach Bundesland. Mit 27,22 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit liegt Bremen am besten; Niedersachsen belegt mit 14,45 Mbit/s den letzten Platz.

Downloadgeschwindigkeit nach Bundesland in Mbit/s
Bundesland Download (Mbit/s)
Baden-Württemberg24,02
Bayern22,72
Berlin26,46
Brandenburg20,30
Bremen27,22
Hamburg26,89
Hessen23,32
Mecklenburg-Vorpommern21,22
Niedersachsen14,45
Nordrhein-Westfalen25,35
Rheinland-Pfalz20,58
Saarland19,96
Sachsen17,85
Sachsen-Anhalt15,25
Schleswig-Holstein22,92
Thüringen17,38

(Quelle: Speedcheck-Datenbank, Die Welt, 2019)

Fazit zum Recht auf schnelles Internet

Die festgelegten Mindestwerte sind sehr gering – viele Haushalte haben bereits deutlich besseres Internet. Ob sie für eine angenehme Nutzung ausreichen, ist deshalb fraglich. Besonders in Familien mit Kindern kann die Mindestversorgung schnell an ihre Grenzen stoßen.

Für Haushalte, die bisher über keinen Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz verfügten, ist die Regelung dennoch ein Fortschritt. Beachten Sie dabei jedoch die langen Wartezeiten.

Gut zu wissen: Sie sind nicht verpflichtet, die Internetdienste und den Telefonanschluss anzunehmen. Wenn Sie kein Internet benötigen, können Sie lediglich einen reinen Telefonanschluss des Providers in Anspruch nehmen.

Das können Sie bei Nichteinhalten der Mindestgeschwindigkeit tun

Wer feststellt, dass die versprochenen Werte bei seinem Internetanschluss nicht zur Verfügung stehen, dem wird eine Beschwerde beim Provider nicht helfen. Den Anspruch auf schnelles Internet müssen Sie gegenüber der Bundesnetzagentur geltend machen.

Eine bessere Möglichkeit – die Verbraucher leider viel zu selten nutzen – ist ein Tarif- oder sogar Providerwechsel. Wer verschiedene Anbieter und deren Internettarife vergleicht, wird überrascht sein, wie viel sich beim Wechsel sparen lässt. Der Netzausbau wächst stetig – und damit auch die Qualität des Anschlusses.

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Häufig gestellte Fragen zum Recht auf schnelles Internet

Eine Breitbandmessung eignet sich gut, um die Geschwindigkeit Ihrer Internetverbindung selbst zu überprüfen. Für das Recht auf schnelles Internet stellt die Bundesnetzagentur eine Speedtest-App zur Verfügung, mit der Sie eine mangelhafte Leistung nachweisen können.

Die Verordnung setzt europäische Vorgaben um. Die Mindestwerte sollen jährlich an die allgemeine Internetnutzung in Deutschland angepasst werden. Es besteht also die Möglichkeit, dass die Werte im Zuge der steigenden Internetnutzung erhöht werden. Insgesamt geht der Netzausbau in Deutschland stetig voran.

Der gesamte Prozess ist aufwändig und nimmt viel Zeit in Anspruch. Rechnen Sie frühestens nach ca. einem Jahr mit einer Verbesserung Ihrer Telekommunikationsdienste.