Recht auf schnelles Internet: neues Gesetz tritt in Kraft
Seit Juni 2024 wurde ein Bundesgesetzblatt veröffentlicht, das eine Internet Mindestgeschwindigkeit von 10 Mbit/s (Download) und 1,7 Mbit/s (Upload) vorschreibt. Zusätzlich sind eine Latenz (Reaktionszeit) von maximal 150 Millisekunden und ein erschwinglicher Preis für den Internetanschluss vorgeschrieben. Erfahren Sie in diesem Artikel, was hinter der Verordnung steckt und wie Sie das Recht einfordern können.
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Recht auf schnelles Internet: Aktuelle Daten
Der Internet-Bedarf in Deutschland ist über die Jahre gestiegen: Im Vodafone-Netz soll es einen Anstieg um 34 % auf gut 1,8 Milliarden Gigabyte gegeben haben und die Deutsche Telekom meldete über 30 % mehr – rund 2,4 Milliarden Gigabyte. **Der Grund: **Viel mehr Menschen streamen auf ihrem Smartphone und nutzen andere datenintensive Anwendungen, wenn sie unterwegs sind.
Um eine flächendeckende digitale Versorgung in Deutschland zu gewährleisten, wurde am 01. Dezember 2021 die „Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung“ (TKMV) verabschiedet. Seither haben Bürger das Recht auf eine Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten in ihrem Haushalt.
Seit Juni 2024 stehen zudem die konkreten technischen Details der Verordnung fest. Demnach beinhaltet die TKMV folgende zentrale Aspekte:
- Ein Downloadtempo von mind. 10 MBit/s sowie ein Uploadtempo von mind. 1,7 MBit/s überall in Deutschland
- Eine Latenz (Reaktionszeit) von max. 150 Millisekunden
- Ein erschwinglicher Preis für den Internetanschluss (Internetdienste dürfen nicht mehr als der Durchschnitt vergleichbarer Angebote kosten)
Recht auf schnelles Internet: Vor- und Nachteile
Auf den ersten Blick erscheinen Geschwindigkeiten von 50 MBit/s oder 200 MBit/s klar definiert.
...Doch in der Praxis sieht es meist anders aus: Wer genau hinschaut, erkennt den Vermerk „bis zu“. Das zeigt die maximale Geschwindigkeit an und heißt, das diese nicht zwingend erreicht werden muss. Damit haben sich Provider bisher ein Hintertürchen offen gelassen und Verbraucher nicht selten verärgert.
Die Verordnung verspricht ein Ende der sogenannten weißen Flecken und kommt endlich der langjährigen Forderung vieler Bürger nach. Was eigentlich nach einer guten Idee klingt, erhält allerdings aus vielerlei Gründen Kritik und Zweifel.
Vorteile: Wer profitiert von dem Recht auf schnelles Internet?
Insbesondere Neubaugebiete werden von dem Universaldienst profitieren, da die in der Gemeinde bestehenden Leitungen meist nicht bis zu ihren Grundstücken reichen. Zudem kann für Haushalte auf dem Land oder am Stadtrand, die bisher von der Versorgung abgeschnitten waren, das Gesetz durchaus hilfreich sein. Die Bundesnetzagentur rechnet mit bis zu 330.000 betroffenen Haushalten.
Doch halten die angegebenen Werte auch wirklich, was sie versprechen?
Nachteile: Kritik am neuen Gesetz für schnelles Internet
Zum einen ist die Bezeichnung „schnelles“ Internet eher irreführend, denn die festgelegten Mindestwerte sind sehr gering. Zum Vergleich: Für eine optimale Surfgeschwindigkeit in einem Mehrpersonenhaushalt (z.B. WGs) werden 50 - 200 MBit/s empfohlen. Provider müssen nun lediglich die Mindestversorgung von 10 MBit/s sicherstellen.
Weiterhin haben Sie als Verbraucher kein Recht darauf, die Technik (z. B. Glasfaser) oder den Provider selbst zu wählen. Zweiteres ist lediglich in Ausnahmefällen möglich, wenn sich mehrere Anbieter freiwillig für die Versorgung bereit erklären.
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Wie fordert man das Recht auf schnelles Internet ein?
Hierzu sind 30 Speedtest Messungen an drei Kalendertagen mit dem Geschwindigkeitstest der Bundesnetzagentur durchzuführen. Das Messprotokoll müssen Sie aufbewahren. Um die oben genannten Mindestanforderungen einzufordern, ist der Anspruch gegenüber der Bundesnetzagentur und nicht Ihrem Internetanbieter zu erheben.
So gehen Sie vor:
- Öffnen Sie das Online Kontaktformular Telekommunikation.
- Wählen Sie den Punkt „Versorgung mit Telekommunikation“ und spezifizieren Sie nachfolgend Ihre Anfrage. Anschließend werden Sie zu einem spezifischen Kontaktformular weitergeleitet.
- Nachdem Sie die Bundesnetzagentur über Ihre Unterversorgung informiert haben, wird in einem mehrstufigen Verfahren geprüft, ob Sie tatsächlich Anspruch auf schnelleres Internet haben.
- Wenn der Regulierer bestätigt hat, dass Sie unterversorgt sind, werden die Provider benachrichtigt und haben einen Monat lang Zeit, freiwillig eine Versorgung anzubieten.
- Wenn sich kein Provider bereit erklärt, diese Versorgungslücke zu schließen, kann die Bundesnetzagentur einen oder mehrere Anbieter zur Versorgung verpflichten. Das heißt: Die Provider müssen ggf. neue Kabel verlegen und Ihren Haushalt mit den Telekommunikationsdiensten versorgen.
Häufige Fragen zum Recht auf schnelles Internet
Wie viel DSL-Geschwindigkeit ist bei mir möglich?
Eine Breitbandmessung eignet sich gut, um selbst die Geschwindigkeit Ihrer Internetverbindung zu überprüfen. Für das Recht auf schnelles Internet stellt die Bundesnetzagentur eine Speedtest-App für Verbraucher zur Verfügung, um eine mangelhafte Leistung nachzuweisen.
Bleibt das Mindestgeschwindigkeits-Gesetz für immer so?
Die gute Nachricht ist: Bei der Verordnung handelt es sich um die Umsetzung von europäischen Vorgaben. Die Mindestwerte sollen jährlich an die allgemeine Internetnutzung in Deutschland angepasst und neu festgelegt werden. Es besteht also die Chance, dass im Hinblick auf die steigende Internetnutzung auch die Mindestwerte erhöht werden. Insgesamt geht der Netzausbau in Deutschland stetig voran.
Wie lange dauert es, bis Sie schnelles Internet erhalten?
Der gesamte Prozess ist recht aufwändig und nimmt viel Zeit in Anspruch, sodass Sie erst mit einer Verbesserung Ihrer Telekommunikationsdienste in ca. einem Jahr rechnen können.
Internetgeschwindigkeit in Deutschland
Über 61 Millionen Menschen in Deutschland nutzen regelmäßig das Internet. Ob zum Streamen von Filmen, im Home Office oder für Gaming – der Bedarf nach leistungsstarkem Internet ist so hoch wie noch nie zuvor.
Doch auch die Qualität des Netzanschlusses spielt für viele Verbraucher eine wichtige Rolle – allem voran die Geschwindigkeit. Wie schnell Ihr Internet sein muss, hängt vom persönlichen Surfverhalten und der Größe Ihres Haushaltes ab.
Die Internetgeschwindigkeit variiert zudem je nach Bundesland. Mit 27,22 MBit/s Downloadgeschwindigkeit schneidet Bremen dabei am besten ab. Niedersachsen liegt mit 14,45 MBit/s Downloadgeschwindigkeit auf dem letzten Platz.
(Quelle:Speedcheck Datenbank, Die WELT, 2019)
Fazit zum Recht auf schnelles Internet
Die festgelegten Mindestwerte sind kein Wundermittel und zugegebenermaßen sehr gering, denn viele Haushalte haben bereits deutlich besseres Internet. Ob sie für eine angenehme Internetgeschwindigkeit sorgen, ist also zweifelhaft. Besonders in Familien mit Kindern könnte die Mindestversorgung nicht ausreichen.
Für Haushalte, die bisher über keinen Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz verfügten, scheint die Regelung dennoch ein Lichtblick zu sein. Beachten Sie hierzu allerdings die lange Wartezeit.
Gut zu wissen Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Internetdienste und den Telefonanschluss anzunehmen. Wenn Sie beispielsweise gar kein Internet benötigen, können Sie lediglich einen reinen Telefonanschluss des Providers in Anspruch nehmen.
Das können Sie bei Nichteinhalten der Mindestgeschwindigkeit tun
Wer feststellt, dass die versprochenen Werte bei seinem Internetanschluss gar nicht zur Verfügung stehen, dem wird eine Beschwerde beim Provider nicht helfen. Der Anspruch auf schnelles Internet muss nämlich gegenüber der Bundesnetzagentur geltend gemacht werden.
Eine bessere Möglichkeit, die Verbraucher aber leider viel zu selten nutzen, ist ein Tarif- oder sogar Providerwechsel. Wer sich ein wenig Zeit nimmt und verschiedene Anbieter und deren Internettarife vergleicht, wird überrascht sein, wie viel Geld sich bei einem Wechsel sparen lässt. Der Netzausbau wächst stetig und somit auch die Qualität des Internetanschlusses, was man als Nutzer aber nur mitbekommt, wenn man sich auch damit befasst.
Auch interessant könnte das Recht zum Urheberrecht sein, wegen des es in letzter Zeit häufiger Abmahnungen gab.
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