24
Monate maximale Mindestlaufzeit
1
Monat Kündigungsfrist nach Erstlaufzeit
0 €
Kosten für Rufnummernmitnahme
3
Wege: Post, E-Mail, online

Handyvertrag kündigen in 3 Schritten

1

Kündigungsschreiben verfassen

Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Vertragsnummer und gewünschten Kündigungstermin angeben.

2

Versand wählen

Per Post als Einwurf-Einschreiben, per E-Mail mit Empfangsbestätigung oder direkt über den Kündigungsbutton beim Anbieter.

3

Bestätigung sichern

Eingangsbestätigung aufbewahren und ggf. Rufnummernportierung für den neuen Anbieter beantragen.

Neues Gesetz zum Handyvertrag kündigen

Sind Handyverträge jetzt monatlich kündbar? Am 1. Dezember 2021 trat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes mit neuen Internet-, Festnetz- und Handyvertrags-Regelungen in Kraft. Anbieter sind seitdem verpflichtet, die anfängliche Mindestlaufzeit nicht länger als 24 Monate vorzugeben und müssen danach die Option zur monatlichen Kündigung bieten.

Außerdem muss vor dem Abschluss eines Telekommunikationsvertrags eine verständliche Zusammenfassung in Textform garantiert werden (beispielsweise per E-Mail).

Welche Verträge sind von dem neuen Gesetz betroffen?

Alle Telefon-, Internet- und Handyverträge, egal ob diese vor oder nach dem 1.12.2021 abgeschlossen wurden.

Sind 24-Monats-Verträge noch erlaubt?

Ja, sofern es sich um die Mindestlaufzeit eines Vertrags handelt. Diese darf maximal 24 Monate betragen. Danach darf sich der Vertrag lediglich um 12 Monate verlängern, wobei Sie monatlich den Handyvertrag kündigen können.

Welche Verbesserungen bringt das neue Gesetz?

  1. Sonderkündigungsrecht, wird die im Vertrag vereinbarte Bandbreite nicht erreicht;
  2. Entschädigung bei Telefon- oder Internetausfällen, wenn diese nicht innerhalb von zwei Kalendertagen behoben wurden;
  3. Minderung der Kündigungsfristen;
  4. Nachdem ein Vertrag online oder am Telefon abgeschlossen wurde, muss der Anbieter dem Kunden eine schriftliche Bestätigung senden.

Gibt es auch negative Punkte im neuen Gesetz?

Achtung: Ja, die neue Regelung bringt auch Nachteile bezüglich Glasfaser (FTTH) mit sich. Im Zweifelsfall muss der Mieter einer Wohnung den Glasfaseranschluss zahlen, auch wenn dieser nicht selbst genutzt wird.

Handyvertrag kündigen mit Vorlage: Muster für Word und PDF

Der klassische Weg ist die Kündigung Ihres Tarifs per Post. Sie erstellen das Kündigungsschreiben selbst und schicken den Brief an Ihren Anbieter. Wir empfehlen, diesen per Einwurf-Einschreiben einzureichen, damit Sie eine Bestätigung erhalten.

Ein ordentliches Kündigungsschreiben ist formlos — es muss lediglich die wichtigsten Angaben enthalten:

  • Ihren Namen, die vollständige Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse;
  • das zu kündigende Produkt inkl. Vertragsnummer;
  • den gewünschten Kündigungstermin (ohne Angabe wird meist der nächstmögliche Zeitpunkt gewählt).

Nachfolgend finden Sie eine Vorlage zur Kündigung eines Handyvertrags. Sie können diese in ein Textprogramm (z. B. Word oder Google Docs) kopieren und mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen.

Max Mustermann
Musterstr. 1
10000 Musterstadt

Handyanbieter
Handystr. 1
10000 Handystadt

[Datum]

Kündigung meines Vertrags - Kundennummer: 12345678

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt meinen Vertrag mit der Rufnummer 0111/111111 kündigen.
Optional: Ich möchte gerne die Rufnummer zu meinem neuen Anbieter mitnehmen und bitte um eine Freigabe für die Portierung.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Austrittsdatum schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)
Max Mustermann

Nachdem Sie Ihre Kundendaten eingetragen, das Dokument als PDF konvertiert und ausgedruckt haben, senden Sie es ausreichend frankiert an die Anschrift Ihres Anbieters. Diese finden Sie auf der Handyrechnung oder in der nachfolgenden Tabelle:

Handyvertrag kündigen: Anschrift von Vodafone, Telekom, PYÜR und Co.
Anbieter Anschrift
Vodafone Vodafone GmbH
Kundenbetreuung
40875 Ratingen
Telekom Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn
O2 Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg
1&1 1&1 Telecom GmbH
Kundenservice
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
PYÜR Tele Columbus AG
Postfach 11 06 08
10836 Berlin
klarmobil klarmobil GmbH
Postfach 0661
24753 Rendsburg
mobilcom-debitel mobilcom-debitel GmbH
Kundenservice
99076 Erfurt

Handyvertrag kündigen: Kündigungsschreiben per E-Mail verschicken

Handyvertrag kündigen per Mail? Ja, das geht. Vorteil: Die Empfangsbestätigung gilt als schriftlicher Nachweis, denn nicht alle Anbieter versenden eine explizite Kündigungsbestätigung.

Wichtig ist, dass der Anbieter eindeutig Ihre Person sowie das Anliegen identifizieren kann. Nutzen Sie am besten die E-Mail-Adresse, die der Anbieter bereits von Ihnen kennt. Das Schreiben sollte Ihre Kundennummer und den vollständigen Namen beinhalten.

Wie kündigt man den Handyvertrag online beim Provider?

Der sicherste Weg ist die Kündigung über den Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters. Verträge, die online abgeschlossen wurden, müssen Kunden ebenfalls die Möglichkeit bieten, das Verhältnis online zu beenden.

Sie erhalten unmittelbar nach Absenden des Online-Formulars eine Eingangsbestätigung. Bei O2 (Telefónica) kann eine Kündigung im Kundenbereich online vorgemerkt und muss anschließend telefonisch bestätigt werden.

Direktlinks zu den Online-Kündigungsoptionen der großen Anbieter
Anbieter Link zur Kündigung
Telekom Handyvertrag kündigen mittels Online-Formular
Vodafone Handyvertrag kündigen mittels Online-Formular
O2 Telefónica Vormerkung der Kündigung im Online-Kundenbereich
1&1 Vormerkung der Kündigung im Online-Kundenbereich

Handytarife vergleichen und wechseln

Aktuelle Tarife, Datenvolumen und Laufzeiten im direkten Vergleich. So sehen Sie, was Sie im Monat wirklich zahlen.

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Handyvertrag kündigen mit Rufnummernmitnahme

Das Wichtigste vorab: Ihre Rufnummer gehört Ihnen und nicht dem Anbieter. Sie haben also immer das Recht, Ihre Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen. Eine Rufnummernmitnahme ist dank des Telekommunikationsgesetzes kostenlos, auch wenn Sie den Handyvertrag kündigen. Das gilt auch für Verträge, die vor Dezember 2021 geschlossen wurden.

Bei Ihrer Kündigung sollten Sie die Freigabe der Nummer für die Portierung durch einen neuen Anbieter beantragen. Beim Abschluss des neuen Handyvertrags geben Sie an, dass Sie Ihre aktuelle Handynummer behalten möchten. Ggf. verlangt der neue Anbieter eine Kündigungsbestätigung des alten Anbieters.

Rufnummermitnahme Prepaid-Tarife: Verzichtserklärung Vorlage

Wenn Sie Ihre Nummer aus einem Prepaid-Tarif mitnehmen möchten, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben. In diesem Schreiben bestätigen Sie dem Anbieter, dass Sie Ihre Handynummer zu einem neuen Vertrag mitnehmen möchten und künftig auf die Prepaid-Leistungen verzichten.

Die Verzichtserklärung ist grundsätzlich wie eine Kündigung aufgebaut. Sie können dementsprechend die oben aufgeführte Vorlage übernehmen. Diese Angaben müssen in die Verzichtserklärung aufgenommen werden:

  • Kundennummer;
  • SIM-Kartennummer;
  • Rufnummer;
  • neuer Mobilfunkanbieter, an den die Rufnummer übergeben werden soll.

Vertrag vorzeitig kündigen: Was beachtet werden muss

Bei gravierenden Gründen und mittels eines Nachweises haben Sie das Recht, frühzeitig aus einem bestehenden Vertragsverhältnis während der Mindestlaufzeit (Mindestvertragslaufzeit) auszutreten. Das ist das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Diese Fälle sind möglich:

  • Wenn der Anbieter die vertraglichen Leistungen nicht einhält (z. B. Verbindungsstörungen, fehlender LTE-Empfang);
  • wenn der Anbieter die vereinbarte Rufnummernportierung verweigert;
  • wenn der Anbieter während des laufenden Vertrags eine Preiserhöhung vornimmt;
  • wenn Sie ins Ausland (außerhalb von Europa) ziehen;
  • bei einem Todesfall oder einer Privatinsolvenz des Vertragsinhabers.

Mobilfunkvertrag kündigen: Den passenden Anbieter finden

Viele Anbieter möchten ihre Kunden nicht verlieren und bieten daher eine spezielle Beratung bei einem Kündigungswunsch an. Dabei können Ihnen Rabatte oder Sonderaktionen für einen Vertragswechsel angeboten werden.

Wenn Sie sich dennoch für eine endgültige Kündigung entscheiden, empfiehlt es sich, verschiedene Tarife und Pakete zu vergleichen, um den besten Anbieter zu finden.

Hinweis: Kümmern Sie sich spätestens 2 Wochen vor Vertragsende um einen neuen Handytarif. Da die Rufnummernmitnahme einige Wochen dauern kann, lohnt ein früher Start. Den Starttag des neuen Vertrags können Sie meist flexibel mit dem neuen Anbieter festlegen — optimal ist der Tag nach Ablauf des aktuellen Tarifs.

Vor der Auswahl des Anbieters sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Möchte ich einen Vertrag mit Handy oder ohne neues Handy?
  • Welches Handy brauche ich und wie viel kosten dieselben Konditionen bei konkurrierenden Anbietern?
  • Will ich für das Handy am Anfang wenig zahlen und den Rest in monatlichen Raten begleichen?
  • Wie viel Datenvolumen benötige ich?
  • Benötige ich Freiminuten und Frei-SMS?
  • Wie lange sollte mein Vertrag dauern?

Wenn Sie die Antworten auf diese Fragen haben, können Sie die unterschiedlichen Handytarife gezielt vergleichen. Neukunden profitieren meist von besonderen Aktionen mit erschwinglichen Preisen für ein neues Smartphone.

Häufig gestellte Fragen zum Handyvertrag kündigen

Seit dem 1. Dezember 2021 darf die anfängliche Mindestlaufzeit nicht länger als 24 Monate sein. Danach muss der Anbieter die Möglichkeit zur monatlichen Kündigung bieten.

Alle Telefon-, Internet- und Handyverträge, egal ob sie vor oder nach dem 1.12.2021 abgeschlossen wurden.

Nein. Eine Rufnummernmitnahme ist dank des Telekommunikationsgesetzes kostenlos, auch wenn Sie den Handyvertrag kündigen. Das gilt auch für Verträge, die vor Dezember 2021 geschlossen wurden.

Ja. Die Empfangsbestätigung dient als schriftlicher Nachweis. Wichtig ist, dass der Anbieter Ihre Person und das Anliegen eindeutig identifizieren kann. Nutzen Sie am besten die E-Mail-Adresse, die der Anbieter bereits von Ihnen kennt, und geben Sie Kundennummer und vollständigen Namen an.

Bei nicht eingehaltener Bandbreite, ausbleibender Rufnummernportierung, einer Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit, einem Umzug ins Ausland (außerhalb Europas) sowie bei Todesfall oder Privatinsolvenz des Vertragsinhabers.