Abmahnung bei Verletzung des Urheberrechts: Infos & Widerruf
Verletzungen des Urheberrechts sind im Internet recht häufig anzutreffen – das haben auch Juristen für sich entdeckt und schlagen daraus Kapital. Doch wie können Sie gegen eine Abmahnung widersprechen? Wie kommt es zur Urheberrechtsverletzung? Wir klären alle Fragen rund um das Thema Urheberrechtsverletzung auf und helfen Ihnen mit einer Mustervorlage, wie Sie bei einer Abmahnung vorgehen.
Hinweis zur rechtlichen Korrektheit Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Informationen dieses Artikels lediglich zu Ihrer Information dienen und nicht als rechtliche Grundlage genutzt werden können.
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Was bedeutet "Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts"?
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, kennen Sie vielleicht folgende Situation:
Sie holen aus dem Briefkasten die Post. Dann bemerken Sie einen Brief, bei dessen Absender es sich um eine Anwaltskanzlei handelt. In dem Brief werden Sie beschuldigt, illegale Filme oder Fotos heruntergeladen oder diese Dritten zugänglich gemacht zu haben. Hierbei handelt es sich um einen gewöhnlichen Anfang einer Abmahnung.
Das sind die Key Facts:
- Art:
Eine Abmahnung ist ein formloses Schreiben und wird meist schriftlich per Post, E-Mail, Einschreiben oder auch Fax verschickt. - Absender:
Ein Abmahnungsschreiben wird in der Regel von einem Anwalt erstellt und verschickt. - Grund:
Zu einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung kommt es dann, wenn Sie unbefugtes (urheberrechtlich geschütztes) Material wie Videos, Bilder oder Texte benutzt haben. Am häufigsten passiert dies mit Material aus dem Internet und unbewusst. - Inhalt:
Durch eine Abmahnung werden Sie aufgefordert, die Nutzung des Materials bis auf weiteres zu beenden. Zudem ist dem Schreiben eine Unterlassungserklärung beigefügt, die auch den künftigen Gebrauch des Materials durch Sie oder Dritte untersagt.
Kosten einer Urheberrechtsverletzung
Darüber hinaus wird eine Mahngebühr fällig, die sich meist zwischen 150 € und mehreren Hundert € belaufen kann. Die Höhe der Abmahnkosten wird dabei von der abmahnenden Person und ihrem Anwalt frei festgelegt.
Dürfen die Mahngebühren so hoch sein? Da die Mahngebühren frei wählbar sind, haben sich einige Anwälte und Kanzleien dies zu Nutzen gemacht und geben viel zu überhöhte Kosten an. Meist möchte man dadurch den noch höheren Gerichtskosten entgegenwirken. Zum Teil spezialisieren sich diese Juristen jedoch lediglich auf die Erstellung solcher Abmahnungsschreiben und stellen unangemessene Forderungen. Daher sollten Sie die Forderungen immer mit juristischer Hilfe prüfen lassen.
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Tipps: So reagieren Sie bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts
Zunächst sollten Sie bei einer Abmahnung immer das Schreiben und den Tatvorwurf genaustens überprüfen. Ist die Anschuldigung berechtigt? Können Sie bei einer unberechtigten Anschuldigung das Gegenteil beweisen?
Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Urheberrecht. Dieser kann Sie über einen Missbrauch aufklären und über weitere Schritte beraten. Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht voreilig, denn häufig sind die Forderungen viel zu weit gefasst und sollten vorerst besprochen werden.
Beachten Sie die angegebenen Fristen, um ungewollte Konsequenzen zu vermeiden. Diese Frist muss Ihnen in jedem Fall die Möglichkeit geben, sich mit der Anklage auseinanderzusetzen und sich ggf. juristische Hilfe zu suchen.
Diese Möglichkeiten haben Sie, wenn die Anschuldigung unbegründet ist:
- Gegenabmahnung: Hierbei weisen Sie den Abmahnenden auf eine fehlerhafte Verdächtigung hin und mahnen dessen Verhalten ab.
- Negative Feststellungsklage: Ob die geforderten Kosten nicht rechtmäßig sind, wird im Rahmen einer negativen Feststellungsklage bei einer Gerichtsverhandlung geklärt. Ist der Abmahnende im Unrecht, muss er die Kosten für die Klage zahlen.
- Antrag auf Fristverlängerung: Ist die Frist zu kurz oder es bedarf einer langwierigen Prüfung Ihrerseits, kann ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.
Stimmt die Anklage und Sie haben tatsächlich ein Urheberrecht verletzt, gehen Sie wie im Abmahnungsschreiben vor und müssen die Mahngebühr fristgerecht bezahlen.
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Widerspruch der Abmahnung bei Urheberrechtsverletzung: kostenloses Muster
Nachdem Sie die Anschuldigung gründlich geprüft (oder prüfen lassen) haben und Ihre Unschuld beweisen können, können Sie unter Einhaltung der Frist eine Gegenabmahnung an den Klagenden schicken. Folgendes Muster können Sie hierzu verwenden:
Max Mustermann
Musterstr. 1
10000 Musterstadt
Musterkanzlei
Musterstr. 2
2000 Musterstadt
[aktuelles Datum]
Antwort auf Ihr Schreiben vom [Datum der Abmahnung]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom [Datum der Abmahnung] werfen Sie mir vor, am [Datum der Urheberrechtsverletzung] einen Verstoß des Urheberrechts begangen zu haben.
Den Sachverhalt habe ich gründlich geprüft und teile Ihnen hiermit mit, dass die Verdächtigung nicht korrekt ist. An der angegebenen Adresse befindet sich eine Wohnung, welche das ganze Jahr über als Ferienwohnung genutzt wird. Dadurch komme ich als ausschließlicher Täter nicht infrage. [Beweis der Unschuld ggf. weiter ausführen]
In Anbetracht der oben dargelegten Gründe fordere ich Sie dazu auf, die Abmahnung gegen mich bis zum [Frist von 2 Wochen] wegen Unrechtmäßigkeit fallen zu lassen.
Erfolgt nach Ablauf der Frist keine schriftliche Rückmeldung Ihrerseits, behalte ich mir vor, einen Rechtsanwalt zur Hilfe zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Max Mustermann
Was passiert, wenn Sie auf die Abmahnung nicht reagieren?
Generell gilt zum einen eine voreilige Reaktion und zum anderen das Überschreiten der angegebenen Frist zu vermeiden. Wenn Sie gar nicht auf die Abmahnung reagieren und erst einmal abwarten, kann dies ganz schnell zu einem gerichtlichen Prozess und zusätzlichen Kosten für Sie kommen. Dies ist also definitiv keine Lösung.
Die Folgen einer fehlenden Reaktion gelten übrigens auch, wenn die Abmahnung per E-Mail kam und Sie diese bspw. im Spam-Ordner nicht gesehen haben.
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