2023 Jahr der Preiserhöhung
3 Monate Frist Sonderkündigungsrecht
13.11.2023 Klage durch vzbv eingereicht
0 € Eintrag ins Klageregister

Ihre Rechte bei Preiserhöhung

Laut Verbraucherschützern ist die Vodafone Preiserhöhung 2023 nicht zulässig, da sie ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Betroffene Kund/innen haben ein Sonderkündigungsrecht und können sich kostenlos der Sammelklage des vzbv anschließen.

Preiserhöhung Vodafone

Im Mai 2023 informierte der Anbieter Vodafone eine große Zahl von Kund/innen über eine bevorstehende Preiserhöhung von Vodafone Internet-Tarifen. Laut Verbraucherschützern ist diese Preiserhöhung nicht zulässig, da sie ohne rechtliche Grundlagen erfolgt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen die Preiserhöhung von Vodafone 2023 eingereicht. Sie ruft betroffene Vodafone Kund/innen auf, sich dieser Sammelklage gegen die Vodafone Preiserhöhung anzuschließen.

Das können Sie gegen die Vodafone Preiserhöhung unternehmen

Vodafone-Kund/innen, die von der Preiserhöhung betroffen sind, haben zwei verschiedene Optionen:

  1. Sonderkündigungsrecht: Kündigung. Dieses Recht können Sie innerhalb von drei Monaten nach der Preiserhöhung beanspruchen.
  2. Sammelklage: Sie können sich der Sammelklage anschließen, um eine Entschädigung zu erreichen.

So schließen Sie sich der Vodafone Preiserhöhung 2023 Sammelklage an

Sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Register öffnet, können Sie sich in das Klageregister eintragen. Dies können Sie ganz einfach und kostenlos auf der Website des BfJ tun. Sind Sie eingetragen, so haben Sie sich der Sammelklage gegen die Vodafone Preiserhöhung 2023 angeschlossen.

Wer darf sich der Sammelklage anschließen?

Der Klage kann sich jeder anschließen, der von der Vodafone Preiserhöhung 2023 betroffen ist. An Kund/innen von anderen Anbietern, die in diesem Jahr ihre Preise erhöht haben, richtet sich diese Klage nicht.

Grundsätzlich hat jeder das Recht, sich in das Klageregister einzutragen, der, gemäß der Abhilfeklage, gegen das Unternehmen (in diesem Fall Vodafone) einen entsprechenden Anspruch geltend macht.

Ablauf der Klage gegen Vodafone Preiserhöhung

Ablauf der Klage gegen Vodafone Preiserhöhung
Schritt Ablauf
1Am Montag, dem 13. November 2023, klagt der Verbraucherzentrale Bundesverband in Form einer Sammelklage beim Oberlandesgericht.
2Betroffene Kund/innen können sich in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) eintragen.
3Darauf folgt eine mündliche Verhandlung beim Oberlandesgericht.
4Nach der mündlichen Verhandlung haben betroffene Kund/innen noch drei weitere Wochen Zeit, sich der Sammelklage anzuschließen.
5Im Anschluss trifft das Oberlandesgericht eine Entscheidung.
6Sollte die Klage erfolgreich sein, erhalten betroffene Kund/innen eine Erstattung des unrechtmäßig gezahlten Betrages.

Wer ist von der Vodafone Preiserhöhung betroffen?

Die Preiserhöhung betrifft eine beträchtliche Anzahl von Vodafone Internet Kund/innen, insbesondere diejenigen, die langfristige Verträge abgeschlossen haben. Die Anpassung der Preise zieht sich durch verschiedene Tarife und Dienstleistungen, was zu einer breiten Betroffenheit führt.

Ebenso wurden im Jahr 2023 auch bei anderen Telekommunikationsanbietern die Preise angehoben. So auch beispielsweise der Anbieter 1&1. Die aktuelle Sammelklage richtet sich allerdings ausschließlich gegen die Vodafone Preiserhöhung und somit nicht gegen andere Anbieter.

Häufig gestellte Fragen zur Preiserhöhung

Laut Verbraucherschützern ist die Preiserhöhung nicht zulässig, da sie ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deshalb eine Sammelklage eingereicht.

Sie haben zwei Möglichkeiten: das Sonderkündigungsrecht innerhalb von drei Monaten nach der Preiserhöhung nutzen oder sich der Sammelklage des vzbv anschließen, um eine Entschädigung zu erreichen.

Sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet, können Sie sich kostenlos auf der Website des BfJ eintragen.

Jeder, der von der Vodafone Preiserhöhung 2023 betroffen ist. Kund/innen anderer Anbieter, die ihre Preise ebenfalls erhöht haben, sind von dieser Klage nicht erfasst.

Betroffene Kund/innen, die sich ins Klageregister eingetragen haben, erhalten eine Erstattung des unrechtmäßig gezahlten Betrages.

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