Vodafone Preiserhöhung unzulässig: Aktuelle Sammelklage
Von der unzulässigen Vodafone Preiserhöhung betroffenen Kund/innen könnenn sich einer Sammelklage anschließen und im Falle eines Gerichtssieges eine Rückerstattung erwarten. Den Eintrag in das Klageregister können Sie ganz einfach auf der Website des Bundesamtes für Jutsiz (BfJ) vornehmen. Eine Preiserhöhung des Internetanbieters Vodafone für massive Unruhe gesorgt. Die deutliche Anhebung der Tarife hat zu einer Sammelklage geführt.
Preiserhöhung Vodafone
Im Mai 2023 informierte der Anbieter Vodafone eine große Zahl von Kund/innen über eine bevorstehende Preiserhöhung von Vodafone Internet-Tarifen. Laut Verbraucherschützern ist diese Preiserhöhung nicht zulässig, da sie ohne rechtliche Grundlagen erfolgt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen die Preiserhöhung von Vodafone 2023 eingereicht. Sie ruft betroffene Vodafone Kund/innen auf, sich dieser Sammelklage gegen die Vodafone Preiserhöhung anzuschließen.
Das können Sie gegen die Vodafone Preiserhöhung unternehmen
Vodafone-Kund/innen, die von der Preiserhöhung betroffen sind, haben zwei verschiedene Optionen:
- Sonderkündigungsrecht: Sie können auf Grund der Vodafone Preiserhöhung 2023 eine Kündigung einreichen. Machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigen Sie so auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit Ihren Tarif. Dieses Recht können Sie innerhalb von drei Monaten nach der Preiserhöhung beanspruchen.
- Sammelklage: Darüber hinaus ist es ratsam, sich der Sammelklage anzuschließen, sofern man von der Preiserhöhung betroffen ist. Durch die Bündelung der Klagen können Kund/innen gemeinsam gegen unfaire Praktiken vorgehen und möglicherweise eine Entschädigung erreichen.
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So schließen Sie sich der Vodafone Preiserhöhung 2023 Sammelklage an
Sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Register öffnet, können Sie sich in das Klageregister eintragen. Dies können Sie ganz einfach und kostenlos auf der Website des BfJ tun. Sind Sie eingetragen, so haben Sie sich der Sammelklage gegen die Vodafone Preiserhöhung 2023 angeschlossen.
Wer darf sich der Sammelklage anschließen?
Der Klage kann sich jeder anschließen, der von der Vodafone Preiserhöhung 2023 betroffen ist. An Kund/innen von anderen Anbietern, die in diesem Jahr ihre Preise erhöht haben, richtet sich diese Klage nicht.
Grundsätzlich hat jeder das Recht, sich in das Klageregister einzutragen, der, gemäß der Abhilfeklage, gegen das Unternehmen (in diesem Fall Vodafone) einen entsprechenden Anspruch geltend macht.
Ablauf der Klage gegen Vodafone Preiserhöhung
- Am Montag, dem 13. November 2023, klagt der Verbraucherzentrale Bundesverband in Form einer Sammelklage beim Oberlandesgericht in Hamm.
- Betroffene Kund/innen können sich in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) eintragen.
- Darauf folgt eine mündliche Verhandlung beim Oberlandesgericht.
- Nach der mündlichen Verhandlungen haben betroffene Kund/innen noch drei weitere Wochen Zeit, sich der Sammelklage anzuschließen.
- Im Anschluss trifft das Oberlandesgericht eine Entscheidung bzgl. des Urteils.
- Sollte die Klage erfolgreich sein, erhalten betroffene Kund/innen eine Erstattung des unrechtmäßig gezahlten Betrages.
Hilfreiche Links
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Wer ist von der Vodafone Preiserhöhung betroffen?
Die Preiserhöhung betrifft eine beträchtliche Anzahl von Vodafone Internet Kund/innen, insbesondere diejenigen, die langfristige Verträge abgeschlossen haben. Die Anpassung der Preise zieht sich durch verschiedene Tarife und Dienstleistungen, was zu einer breiten Betroffenheit führt.
Ebenso wurden im Jahr 2023 auch bei anderen Telekommunikationsanbietern die Preise angehoben. So auch beispielsweise der Anbieter 1&1. Die aktuelle Sammelklage richtet sich allerdings ausschließlich gegen die Vodafone Preiserhöhung und somit nicht gegen andere Anbieter.