Pro Monat

18,36 €

je Haushalt

Pro Quartal

55,08 €

üblicher Rhythmus

Pro Jahr

220,32 €

Gesamtbetrag

Säumniszuschlag

1 %

des offenen Betrags

Aktuelle Informationen zum Rundfunkbeitrag

Bereits zum dritten Mal findet im November 2024 ein Datenabgleich der Bestandsdaten mit den Einwohnermeldeämtern statt. Das bedeutet: Alle Personen, die keiner zum Rundfunkservice angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, werden im Januar 2024 per Post benachrichtigt. Daraufhin müssen Sie einen Nachweis über eine bestehende Zahlung erbringen oder eine Nachzahlung tätigen.

Da immer wieder Zahlungsinformationen oder andere Daten geändert werden, ohne dass Sie eine schriftliche Benachrichtigung darüber erhalten, bietet der Beitragsservice hierzu auf der Homepage einen Überblick über aktuelle Änderungen.

Gut zu wissen: Wer keiner angemeldeten Wohnung zugeordnet werden kann, erhält im Januar 2024 Post – ein Nachweis über eine bestehende Zahlung oder eine Nachzahlung wird dann fällig.

Warum gibt es den Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag ist ein Pauschalbetrag, der seit 2013 von allen Haushalten in Deutschland gezahlt werden muss. Er beruht auf dem Rundfunkstaatsvertrag, welcher zwischen den Ländern geschlossen wurde. Ziel der Rundfunkgebühren ist es, die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio zu finanzieren.

Jeder Haushalt ist verpflichtet, diesen Beitrag zu erbringen – unabhängig von der Anzahl der Personen und der Tatsache, ob Radio oder Fernsehen tatsächlich vorhanden sind. Die Begründung hierfür ist die Möglichkeit der Nutzung, nicht die Nutzung selbst.

Laut Beitragsservice gilt als „Wohnung“ jede feste und geschlossene Räumlichkeit, die:

  • zum Wohnen und Schlafen genutzt wird ;
  • über einen eigenen Eingang verfügt ;
  • nicht ausschließlich über eine andere Wohnung erreichbar ist.

Ausgeschlossen von der Beitragspflicht sind folglich Lauben in Schrebergärten sowie Zimmer/Wohnungen in Kasernen oder Internaten.

Wie sieht es mit Wohnmobilen aus? Grundsätzlich müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag für Ihr Wohnmobil bezahlen, sofern Sie einen festen Wohnsitz haben und das Wohnmobil lediglich für Urlaube nutzen. Für Dauercamper auf Campingplätzen besteht hingegen eine Meldepflicht und daher auch die Pflicht zum Rundfunkbeitrag.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Die gute Nachricht: Es gibt einige Möglichkeiten, wie Sie sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen können. Hauptsächlich sind das soziale oder gesundheitliche Gründe. Berechtigt sind Sie in den folgenden Fällen:

  • Sie erhalten Sozialleistungen ;
  • Sie erhalten eine Ausbildungsförderung ;
  • bei gesundheitlichen Einschränkungen ;
  • für Nebenwohnungen muss nicht mehrfach gezahlt werden – siehe Formular.

Höhe des Rundfunkbeitrags und Zahlungsinformationen

Wie bereits erwähnt, sind Sie zum Rundfunkbeitrag verpflichtet, auch wenn Sie überhaupt kein Radio oder TV, sondern bspw. nur Streaming-Dienste nutzen. Wir zeigen Ihnen nachfolgend einen Überblick über die aktuellen Gebühren.

Da der Betrag pro Haushalt gilt, haben Wohngemeinschaften gegenüber Einzelpersonen den Vorteil, dass der Betrag geteilt werden kann.

Wie hoch sind die Gebühren?

Die Gebühren sind im Voraus zu bezahlen. Sie haben 3 Möglichkeiten für den Zahlungsrhythmus, diese finden Sie in der untenstehenden Tabelle. In der Regel wird vierteljährlich bezahlt, wobei zudem zwischen einer Zahlung in der Mitte des Quartals oder im Voraus für 3 Monate gewählt werden kann.

Seit August 2021 gelten folgende Pauschalen:
JahrHalbes JahrQuartal
220,32 €110,16 €55,08 €

Stand: November 2024

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Für jedes Bundesland gibt es eine eigene Bankverbindung, an welche der Rundfunkbeitrag gesendet wird. Diese Information ist allerdings nur relevant für Sie, wenn Sie die Methode „Überweisung“ auswählen.

1. SEPA-Lastschrift

Beim Lastschriftverfahren erteilen Sie dem Beitragsservice der ARD und ZDF die Erlaubnis zur regelmäßigen Abbuchung der Rundfunkgebühren von Ihrem Bankkonto. Hierzu füllen Sie einmalig das Online-Formular oder Lastschrift-Mandat aus und müssen sich fortan keine Gedanken über verpasste oder falsche Überweisungen machen.

2. Überweisung

Sie können die Rundfunkgebühren auch selbst per Überweisung bezahlen. Wenn Sie sich einen Dauerauftrag einrichten, sparen Sie Zeit und beugen fehlerhaften Überweisungen vor. Wenn Sie Online-Banking nutzen, können Sie die Bankdaten automatisch ausfüllen, indem Sie den QR-Code in der Zahlungsaufforderung scannen.

Angabe der Beitragsnummer: Beachten Sie bei beiden Zahlungsmöglichkeiten, dass Sie Ihre persönliche 9-stellige Beitragsnummer angeben. Diese dient zur Zuordnung. Bei Überweisungen wird die Beitragsnummer als Verwendungszweck genutzt.

Wenn Sie die Bezahlmethode „Überweisung“ wählen, erhalten Sie jedes Mal eine Zahlungsaufforderung per Post zur Fälligkeit des Rundfunkbeitrags. Daraufhin muss die Überweisung innerhalb von 4 Wochen erfolgen.

Sie haben zudem die Möglichkeit, den Betrag in monatlichen Raten zu zahlen. Hierfür müssen Sie einen Online-Antrag stellen. Wir empfehlen Ihnen, dieses Angebot unbedingt zu nutzen, anstatt die Gebühren überhaupt nicht zu zahlen. Warum, erklären wir im folgenden Abschnitt.

Was passiert, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht zahlt?

Wie bereits erwähnt, ist jeder Haushalt, bis auf einige wenige Ausnahmen, zur Zahlung der Rundfunkgebühren verpflichtet. Falls Sie die Zahlungsfrist überschritten haben oder zahlungsunfähig sind, erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid. Dort wird Ihnen der ausstehende Betrag noch einmal aufgezeigt. Hinzu kommt ein Säumniszuschlag von 1 % des offenen Betrags.

Ab der Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids haben Sie einen Monat Zeit, gegen die Aufforderung Widerspruch einzulegen. Dieser wird im Nachgang geprüft.

In diesen Fällen können Sie widersprechen

  • Sie waren zum angegebenen Zeitraum nicht beitragspflichtig ;
  • Sie waren während des angegebenen Zeitraums von der Beitragspflicht befreit ;
  • Sie haben für die angegebene Wohnung im angegebenen Zeitraum die Rundfunkgebühren bezahlt und können dies nachweisen (z. B. mit einem Kontoauszug) ;
  • der fällige Zahlungsbetrag ist nicht richtig.

Konsequenzen einer Zahlungsverweigerung: Sollten Sie auch nach dieser Zahlungsaufforderung nicht reagieren, wird eine Vollstreckung von der Vollstreckungsbehörde oder dem Gerichtsvollzieher durchgeführt. Wenn auch der Vollstreckungsbetrag nicht vollständig gezahlt wird, kann der Fall an ein Inkassounternehmen abgegeben werden.

Fragen zum Rundfunkbeitrag: Wie nimmt man Kontakt auf?

Für offene Fragen und Anliegen jeglicher Art können Sie den Kundenservice des Rundfunkbeitrags kontaktieren. Halten Sie dafür Ihre Beitragsnummer bereit, damit das Anliegen Ihrem Beitragskonto zugeordnet werden kann. Diese Kontakt-Möglichkeiten werden angeboten:

Rundfunkservice Kontakt
KontaktmöglichkeitKontaktdatenErreichbarkeit
Online-KontaktformulareZur Webseitejederzeit
Telefon01806 999 555 10
20 Cent aus dem deutschen Festnetz,
60 Cent aus den dt. Mobilfunknetzen
Mo – Fr: 7 bis 19 Uhr
PostARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
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Häufig gestellte Fragen zum Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag beträgt 220,32 € pro Jahr, 110,16 € pro halbes Jahr beziehungsweise 55,08 € pro Quartal je Haushalt.

Ja. Jeder Haushalt ist verpflichtet, den Beitrag zu erbringen – unabhängig davon, ob Radio oder Fernsehen tatsächlich vorhanden sind. Begründet wird dies mit der Möglichkeit der Nutzung, nicht der Nutzung selbst.

Eine Befreiung oder Ermäßigung ist möglich beim Bezug von Sozialleistungen, beim Bezug einer Ausbildungsförderung sowie bei gesundheitlichen Einschränkungen. Für Nebenwohnungen muss zudem nicht mehrfach gezahlt werden.

Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid mit einem Säumniszuschlag von 1 % des offenen Betrags. Reagieren Sie nicht, kann eine Vollstreckung durch die Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher erfolgen; im Anschluss kann der Fall an ein Inkassounternehmen abgegeben werden.

Grundsätzlich nicht, sofern Sie einen festen Wohnsitz haben und das Wohnmobil lediglich für Urlaube nutzen. Für Dauercamper auf Campingplätzen besteht hingegen eine Meldepflicht und damit auch die Pflicht zum Rundfunkbeitrag.