Zuständig für
4 Bereiche
Telekom, Post, Strom, Bahn
Beschwerdewege
2 Wege
Online oder per Post
Strafen 2014
225.000 €
Gegen 3 Anbieter verhängt
Max. Unterbrechung
1 Tag
Bei Anbieterwechsel laut TKG
Wann kann eine Bundesnetzagentur Beschwerde eingereicht werden?
Eine Bundesnetzagentur Beschwerde kann in einer Reihe von Situationen rund um die Themen Telekommunikation, Post, Elektrizität und Eisenbahnen eingereicht werden. Beispielsweise wenn Verbraucher und Verbraucherinnen unerlaubte Werbeanrufe erhalten oder Probleme beim Anbieterwechsel haben. Grundsätzlich kann eine Bundesagentur Beschwerde in den folgenden sechs Situationen eingereicht werden:
Telekommunikation und Energie
- Internet und Telefon
- Ärger mit Rufnummern und Anrufen
- Funkstörungen
Post und EU-Markt
- Energie
- Post
- Europaweit einkaufen
Was macht die Bundesnetzagentur? Die Hauptaufgabe der Bundesnetzagentur ist es, durch Regulierung den Wettbewerb zu fördern und einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu garantieren. Und das in jedem ihrer Zuständigkeitsbereiche: Telekommunikation, Post, Elektrizität und Eisenbahnen.
Wie kann eine Bundesnetzagentur Beschwerde eingereicht werden?
Personen, die eine Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen möchten, haben hierbei zwei Möglichkeiten:
Beschwerde einreichen in 3 Schritten
-
1
Online-Beschwerde
Beschwerde direkt über das Onlineformular der Bundesnetzagentur einreichen.
-
2
Beschwerdeformular per Post
Ausgefülltes Beschwerdeformular senden an: Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede.
-
3
Per E-Mail
Alternativ per E-Mail an [email protected].
Wichtig! Achten Sie bei Ihrer Bundesnetzagentur Beschwerde darauf, so viele bzw. genaue Informationen wie möglich beizufügen. Denn je mehr Informationen der Behörde zur Verfügung stehen, desto besser stehen die Chancen, dass der Beschwerde tatsächlich nachgegangen werden kann.
Bundesnetzagentur Beschwerde Post
Personen, die eine Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die Post einreichen möchten, müssen sich im ersten Schritt an das zuständige Postunternehmen wenden. Hier überprüft das Unternehmen vorerst selbst die Qualitätsmängel. Wurde beispielsweise ein Päckchen zu spät zugestellt oder ein Brief verloren, so werden die Gründe für das Problem ermittelt.
Sollte der Verbraucher bzw. die Verbraucherin keine zufriedenstellende Rückmeldung von dem Postunternehmen erhalten, kann er bzw. sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Werden bei der Behörde mehrere Beschwerden zum selben Thema eingereicht, so ermittelt sie und fordert das betroffene Postunternehmen auf, die gesetzlich vorgeschriebene Qualität wiederaufzunehmen. In Extremfälle kann sogar eine Strafe verhängt werden.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen wollen bzw. können? Dann kontaktieren Sie im ersten Schritt die Bundesbehörde. Diese beantwortet all Ihre Fragen rund um das Thema Beschwerde. Sie haben hierbei die Möglichkeit, die Bundesnetzagentur per Onlineformular oder per Telefon (0228/1415161) zu erreichen.
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Bundesnetzagentur Beschwerde Telekommunikation
Personen, die beispielsweise eine Bundesnetzagentur Beschwerde gegen Vodafone oder Telekom einreichen möchten, können dies auch problemlos tun. Denn gerade im Bereich der Telekommunikation kann es schnell zu Problemen und Konflikten kommen:
- Anbieterwechsel und Rufnummermitnahme
- Umzug
- Rechnungsfragen und Einzelverbindungsnachweise
- Internetgeschwindigkeit und Internetverbindung
- Versorgung mit Telekommunikation
- Entstörung des Telekommunikationsanschlusses
- Telefonieren und Surfen im Ausland
- Telefonieren ins europäische Ausland
- Frei Routerwahl (Router)
- Transparenz und Verträge
- Vertragsfragen
- Netzneutralität
- Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen:
Beispiel: Bundesnetzagentur Beschwerde bei DSL-Anbieterwechsel
Der Wechsel des Anbieters ist schnell, einfach und vor allem problemlos - so bewerben jedenfalls die DSL-Anbieter ihre Serviceleistungen. Doch aus Sicht der Kunden und Kundinnen ist der Anbieterwechsel bei langem nicht so unkompliziert wie versprochen. Denn immer wieder fällt bei einem Wechsel der DSL- und Festnetzanschluss gleich mehrere Tage aus.
Ein Anruf bei der Support-Hotline endet meist mit: "Fragen Sie bei Ihrem alten Anbieter nach." oder "Der Anschluss wurde noch nicht bereitgestellt und kann nicht freigegeben werden." Jedoch haben Kunden und Kundinnen heutzutage die Möglichkeit, eine Bundesnetzagentur Beschwerde einzureichen. Diese unterstützt die Betroffenen bei der Behebung der Probleme.
Anbieterwechsel gesetzlich geregelt. Laut Telekommunikationsgesetz (TKG) ist der Anbieter verpflichtet, einen Wechsel möglichst ohne bzw. nur mit einer kurzen Unterbrechung der Verbindung durchzuführen. Außerdem darf der alte Anbieter die Leistungen gar nicht ohne weiteres einstellen. Denn Ihr bisheriger Anbieter ist dazu verpflichtet, Sie so lange weiter zu versorgen, bis alle technischen und vertraglichen Details geklärt sind.
Sollte es demzufolge zu Problemen am Tag der Umschaltung kommen, muss der bisherige Anbieter die Weiterversorgung sicherstellen. Die Unterbrechung für die Umschaltung auf den neuen Anbieter darf nämlich nicht länger als einen Tag dauern.
Beschwerdeflut richtet sich gegen vier Anbieter
Ein Großteil der Bundesnetzagentur Beschwerden richten sich an vier Netzwerkanbieter. Im Jahr 2014 sagte Jochen Homann, der damalige Präsident der Bundesnetzagentur: Insgesamt entfallen auf die vier betroffenen Anbieter rund 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum Anbieterwechsel.
Im selben Jahr verhängte die Bundesnetzagentur gegen drei dieser Telekommunikationsanbieter Strafen in Höhe von 225.000 €. Dazu äußerte sich Homann wie folgt: Die drei Anbieter haben wiederholt ihre gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Verbraucher waren so längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt. Dies ist ein Zustand, den wir nicht akzeptieren.
Tipp! Für den Verbraucher und die Verbraucherin ist das Eingreifen der Bundesnetzagentur positiv, denn nur so kann sichergestellt werden, dass sich Anbieter an die Vorgaben des TKG halten. Zögern Sie also nicht und nutzen Sie die extra dafür eingerichtete Beschwerdestelle, um ihre Bundesnetzagentur Beschwerde einzureichen.
Wir halten Sie mit weiteren News zur Bundesnetzagentur auf DSL-Ratgeber auf dem Laufenden!
Häufig gestellte Fragen zur Bundesnetzagentur Beschwerde
Eine Bundesnetzagentur Beschwerde kann in sechs Situationen rund um die Themen Telekommunikation, Post, Elektrizität und Eisenbahnen eingereicht werden: bei Problemen mit Internet und Telefon, Ärger mit Rufnummern und Anrufen, Funkstörungen, Energie, Post sowie beim europaweiten Einkaufen.
Sie haben zwei Möglichkeiten: per Onlineformular oder per Post mit dem ausgefüllten Beschwerdeformular an Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede.
Laut Telekommunikationsgesetz (TKG) darf die Unterbrechung für die Umschaltung auf den neuen Anbieter nicht länger als einen Tag dauern. Der bisherige Anbieter muss die Weiterversorgung sicherstellen, bis alle technischen und vertraglichen Details geklärt sind.
Im Jahr 2014 verhängte die Bundesnetzagentur gegen drei Telekommunikationsanbieter Strafen in Höhe von 225.000 €, weil sie wiederholt ihre gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt hatten.