Bundesnetzagentur Beschwerde: Probleme mit dem Anbieter

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Frau, die Handy unter die Lupe nimmt

Verbraucher/innen, die Defizite oder unerlaubte Praktiken im Bereich Telekommunikation, Post, Elektrizität oder Eisenbahnen beobachten, können bei einer Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen. Haben Sie bspw. eine Beschwerde bzgl. Vodafone so können Sie sich entweder per Onlineformular oder per Post mit dem ausgefüllten Beschwerdeformular bei der Bundesnetzagentur melden. Sie möchten wissen, wie der Beschwerdeprozess abläuft und ob sich eine solche Beschwerde überhaupt lohnt? In unserem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.

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Wann kann eine Bundesnetzagentur Beschwerde eingereicht werden?

Eine Bundesnetzagentur Beschwerde kann in einer Reihe von Situationen rund um die Themen Telekommunikation, Post, Elektrizität und Eisenbahnen eingereicht werden. Beispielsweise wenn Verbraucher und Verbraucherinnen unerlaubte Werbeanrufe erhalten oder Probleme beim Anbieterwechsel haben. Grundsätzlich kann eine Bundesagentur Beschwerde in den folgenden sechs Situationen eingereicht werden:

  • Internet und Telefon: Probleme mit dem Anbieter oder Fragen rund um das Thema Internet und Telefon
  • Ärger mit Rufnummern und Anrufen: unerlaubte Telefonwerbung oder anderer Spam, z.B. per E-Mail
  • Funkstörungen: eingefrorener Bildschirm, Prasseln im Radio etc.
  • Energie: Fragen zum Vertrag, der Abrechnung oder der Kündigung
  • Post: Probleme bei der Zustellung von Briefen und Paketen
  • Europaweit einkaufen: Fragen zum Geoblocking oder Nichteinhaltung der Rechte

Was macht die Bundesnetzagentur? Die Hauptaufgabe der Bundesnetzagentur ist es, durch Regulierung den Wettbewerb zu fördern und einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu garantieren. Und das in jedem ihrer Zuständigkeitsbereiche: Telekommunikation, Post, Elektrizität und Eisenbahnen.

Wie kann eine Bundesnetzagentur Beschwerde eingereicht werden?

Personen, die eine Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen möchten, haben hierbei zwei Möglichkeiten:

  • Online-Beschwerde: In sechs Schritten müssen bei dem Onlineformular Fragen beantwortet werden. Das Formular kann anschließend ganz einfach online eingereicht werden.
  • Beschwerdeformular: Das Beschwerdeformular kann direkt am Computer ausgefüllt und anschließend per Post an die Bundesnetzagentur geschickt werden. Die Adresse lautet Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede. Alternativ kann das Formular auch per Email an folgende Adresse geschickt werden: [email protected]

Wichtig! Achten Sie bei Ihrer Bundesnetzagentur Beschwerde darauf, so viele bzw. genaue Informationen wie möglich beizufügen. Denn je mehr Informationen der Behörde zur Verfügung stehen, desto besser stehen die Chancen, dass der Beschwerde tatsächlich nachgegangen werden kann.

Bundesnetzagentur Beschwerde Post

Blaue Telefone

Personen, die eine Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die Post einreichen möchten, müssen sich im ersten Schritt an das zuständige Postunternehmen wenden. Hier überprüft das Unternehmen vorerst selbst die Qualitätsmängel. Wurde beispielsweise ein Päckchen zu spät zugestellt oder ein Brief verloren, so werden die Gründe für das Problem ermittelt.

Sollte der Verbraucher bzw. die Verbraucherin keine zufriedenstellende Rückmeldung von dem Postunternehmen erhalten, kann er bzw. sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Werden bei der Behörde mehrere Beschwerden zum selben Thema eingereicht, so ermittelt sie und fordert das betroffene Postunternehmen auf, die gesetzlich vorgeschriebene Qualität wiederaufzunehmen. In Extremfälle kann sogar eine Strafe verhängt werden.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen wollen bzw. können? Dann kontaktieren Sie im ersten Schritt die Bundesbehörde. Diese beantwortet all Ihre Fragen rund um das Thema Beschwerde. Sie haben hierbei die Möglichkeit, die Bundesnetzagentur per Onlineformular oder per Telefon (0228/1415161) zu erreichen.

Bundesnetzagentur Beschwerde Telekommunikation

Personen, die beispielsweise eine Bundesnetzagentur Beschwerde gegen Vodafone oder Telekom einreichen möchten, können dies auch problemlos tun. Denn gerade im Bereich der Telekommunikation kann es schnell zu Problemen und Konflikten kommen:

  • Anbieterwechsel und Rufnummermitnahme:Beispielsweise bei einer Versorgungsunterbrechung im Falle eines Anbieterwechsels
  • Umzug: Probleme, weil der alter Anbieter den Service nicht am neuen Wohnsitz anbietet
  • Rechnungsfragen und Einzelverbindungsnachweise: Beispielsweise die Abrechnung eines Verbindungsaufkommen, das nicht nachvollzogen werden kann
  • Internetgeschwindigkeit: Internetverbindung ist nicht so schnell wie vertraglich vereinbart wurde
  • Versorgung mit Telekommunikation: Gesetzlicher Anspruch auf einen Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz
  • Entstörung des Telekommunikationsanschlusses: Wenn ei Problem mit Entstörung nicht mit dem Anbieter geregelt werden konnte
  • Telefonieren und Surfen im Ausland: Bei Fragen zum internationalen Roaming vor allem im EU-Ausland
  • Telefonieren ins europäische Ausland: Sollte die Preisobergrenzen beim Telefonieren ins Ausland überschritten werden
  • Frei Routerwahl: Verbraucher und Verbraucherinnen können ihren Router frei wählen und bekommen hierfür von den Telekommunikationsdiensten die erforderlichen Informationen und Zugangsdaten
  • Transparenz und Verträge: Telekommunikationsdienste sind dazu verpflichtet transparente Informationen zur Verfügung zu stellen, z.B. bezüglich der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist
  • Vertragsfragen: Bei telekommunikationsrechtlichen Problemen mit dem Vertrag
  • Netzneutralität: Daten müssen im Netz gleich behandelt werden
  • Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen: Dolmetscherdienst für Telefongespräche

 Sie haben Probleme mit dem Anbieter? Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert Ihre Probleme zu lösen. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr unter 089 380 353 81 . Werbung - DSL-Ratgeber Service

Hilfe bei Problemen mit Ihrem Anbieter

Wir helfen Ihnen gerne bei Problemen mit Ihrem Anbieter weiter.. Sie können gerne einen Termin für einen Anruf vereinbaren:

Beispiel: Bundesnetzagentur Beschwerde bei DSL-Anbieterwechsel

Umzugbox mit Router

Der Wechsel des Anbieters ist schnell, einfach und vor allem problemlos - so bewerben jedenfalls die DSL-Anbieter ihre Serviceleistungen. Doch aus Sicht der Kunden und Kundinnen ist der Anbieterwechsel bei langem nicht so unkompliziert wie versprochen. Denn immer wieder fällt bei einem Wechsel der DSL- und Festnetzanschluss gleich mehrere Tage aus.

Ein Anruf bei der Support-Hotline endet meist mit: "Fragen Sie bei Ihrem alten Anbieter nach." oder “Der Anschluss wurde noch nicht bereitgestellt und kann nicht freigegeben werden." Jedoch haben Kunden und Kundinnen heutzutage die Möglichkeit, eine Bundesnetzagentur Beschwerde einzureichen. Diese unterstützt die Betroffenen bei der Behebung der Probleme.

Anbieterwechsel gesetzlich geregelt Laut Telekommunikationsgesetz (TKG) ist der Anbieter verpflichtet, einen Wechsel möglichst ohne bzw. nur mit einer kurzen Unterbrechung der Verbindung durchzuführen. Außerdem darf der alte Anbieter die Leistungen gar nicht ohne weiteres einstellen. Denn Ihr bisheriger Anbieter ist dazu verpflichtet, Sie so lange weiter zu versorgen, bis alle technischen und vertraglichen Details geklärt sind.

Sollte es demzufolge zu Problemen am Tag der Umschaltung kommen, muss der bisherige Anbieter die Weiterversorgung sicherstellen. Die Unterbrechung für die Umschaltung auf den neuen Anbieter darf nämlich nicht länger als einen Tag dauern.

Beschwerdeflut richtet sich gegen vier Anbieter

Ein Großteil der Bundesnetzagentur Beschwerden richten sich an vier Netzwerkanbieter. Im Jahr 2014 sagte Jochen Homann, der damalige Präsident der Bundesnetzagentur:

Insgesamt entfallen auf die vier betroffenen Anbieter rund 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum Anbieterwechsel.

Im selben Jahr verhängte die Bundesnetzagentur gegen drei dieser Telekommunikationsanbieter Strafen in Höhe von 225.000 €. Dazu äußerte sich Homann wie folgt:

Die drei Anbieter haben wiederholt ihre gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Verbraucher waren so längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt. Dies ist ein Zustand, den wir nicht akzeptieren.

Tipp! Für den Verbraucher und die Verbraucherin ist das Eingreifen der Bundesnetzagentur positiv, denn nur so kann sichergestellt werden, dass sich Anbieter an die Vorgaben des TKG halten. Zögern Sie also nicht und nutzen Sie die extra dafür eingerichtete Beschwerdestelle, um ihre Bundesnetzagentur Beschwerde einzureichen.

Wir halten Sie mit weiteren News zur Bundesnetzagentur auf DSL-Ratgeber auf dem Laufenden!

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