III ZR 98/12
Aktenzeichen BGH
2 Monate
Dauer des Ausfalls
50 €
Geforderter Schadenersatz pro Tag
457 €
Ersatz für Mehrkosten (Vorinstanzen)
Ihre Rechte als DSL-Kunde
- Anspruch auf Schadenersatz bei Ausfall des DSL-Anschlusses;
- Erstattung von Mehrkosten (z. B. Handy als Ersatz, höherer Tarif beim Anbieterwechsel);
- Internet zählt zur Lebensgrundlage – kein Luxusartikel.
Worauf Sie achten sollten
- Schadenersatz nur, wenn die Funktionsstörung sich signifikant auf die Lebenshaltung auswirkt;
- Höhe des Schadenersatzes muss im Einzelfall verhandelt werden;
- Für Fax und Festnetz-Telefon hat der BGH den Schadenersatz verneint.
Bundesgerichtshof entschied entgegen den vorherigen Instanzen
Ein entsprechendes Urteil fällte der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen III ZR 98/12. Demnach wurde der Klage eines Verbrauchers stattgegeben. Dieser konnte seinen DSL-Anschluss in Sachen Internet zwei Monate lang nicht benutzen. Grund hierfür war ein Fehler des DSL-Anbieters bei der Umstellung auf einen anderen Tarif.
Aus diesem Grunde konnte der Mann weder Internet, noch das Festnetztelefon, noch seinen Telefax-Anschluss nutzen. Hierfür wollte er 50 Euro Schadenersatz pro Tag.
Der Bundesgerichtshof entschied im Gegensatz zu den Vorinstanzen, dass dem Mann tatsächlich Schadenersatz zustehe. Erklärt wurde dies wie folgt:
„Dem Kunden muss Ersatz für den Ausfall der Nutzungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts grundsätzlich Fällen vorbehalten bleiben, in denen sich die Funktionsstörung typischerweise als solche auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt.“
Damit hat sich auch der lange Atem des Mannes gelohnt. Denn sowohl das Amtsgericht Montabaur als auch das Landgericht Koblenz hatten dem Mann keinen Schadenersatz zugesprochen.
Sie erklärten lediglich die Zahlung von 457 Euro für rechtens, die ihm als Ersatz für Mehrkosten gezahlt werden sollten. Diese waren für eine zusätzliche Nutzung seines Handys als Ersatz angefallen, sowie auch durch einen höheren Tarif durch einen erfolgten Anbieterwechsel.
Die genaue Höhe des Schadensersatzes muss aber noch verhandelt werden, da die Richter zwar den Schadenersatz für das Internet bejahten, für Fax und Festnetz-Telefon hingegen verneinten.
DSL-Anschluss kein Luxusartikel, sondern Lebensgrundlage
Der Einschätzung der Gerichte in Montabaur und Koblenz konnte der BGH nicht folgen. Denn der Auffassung der BGH-Richter zufolge ist ein DSL-Anschluss kein Luxusartikel. Inzwischen gehöre er zur Lebensgrundlage der Menschen. Die genaue Höhe des Schadensersatzes muss aber noch verhandelt werden, da die Richter zwar den Schadenersatz für das Internet bejahten, für Fax und Festnetz-Telefon hingegen verneinten.
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Bevor Sie einen Schadenersatzanspruch geltend machen, dokumentieren Sie den Ausfall. Melden Sie Ihre Internet- oder Mobilfunkstörung anonym und prüfen Sie die Karte der aktuellen Meldungen in Deutschland — das hilft Ihnen, einen flächendeckenden Ausfall von einem lokalen Problem zu unterscheiden.
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