Schadenersatz für DSL-Kunden bei Internet-Ausfall

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Der Bundesgerichtshof hat nun ein wichtiges Urteil für alle Internet-User gefällt, das manch einem DSL-Anbieter nicht gefallen wird. Denn nach einer Grundsatzentscheidung der höchsten deutschen Richter haben Internet-Nutzer einen Anspruch auf Schadenersatz, sollte der DSL-Anschluss ausfallen.Schadensersatz bei DSL-Ausfall[/caption] Ein entsprechendes Urteil fällte der Bundesgerichtshof nun unter dem Aktenzeichen III ZR 98/12. Demnach wurde der Klage eines Verbrauchers stattgegeben. Dieser konnte seinen DSL-Anschluss in Sachen Internet zwei Monate lang nicht benutzen. Grund hierfür war ein Fehler des DSL-Anbieters bei der Umstellung auf einen anderen Tarif. Aus diesem Grunde konnte der Mann weder Internet, noch das Festnetztelefon, noch seinen Telefax-Anschluss nutzen. Hierfür wollte er 50 Euro Schadenersatz pro Tag.

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Bundesgerichtshof entschied entgegen den vorherigen Instanzen

Der Bundesgerichtshof entschied nun im Gegensatz zu den Vorinstanzen, dass dem Mann tatsächlich Schadenersatz zustehe. Erklärt wurde dies wie folgt: „Dem Kunden muss Ersatz für den Ausfall der Nutzungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts grundsätzlich Fällen vorbehalten bleiben, in denen sich die Funktionsstörung typischerweise als solche auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt.“ Damit hat sich auch der lange Atem des Mannes gelohnt. Denn sowohl das Amtsgericht Montabaur als auch das Landgericht Koblenz hatten dem Mann keinen Schadenersatz zugesprochen. Sie erklärten lediglich die Zahlung von 457 Euro für rechtens, die ihm als Ersatz für Mehrkosten gezahlt werden sollten. Diese waren für eine zusätzliche Nutzung seines Handys als Ersatz angefallen, sowie auch durch einen höheren Tarif durch einen erfolgten Anbieterwechsel.

DSL-Anschluss kein Luxusartikel, sondern Lebensgrundlage

Der Einschätzung der Gerichte in Montabaur und Koblenz konnte der BGH nicht folgen. Denn der Auffassung der BGH-Richter zufolge ist ein DSL-Anschluss kein Luxusartikel. Inzwischen gehöre er zur Lebensgrundlage der Menschen. Die genaue Höhe des Schadensersatzes muss aber noch verhandelt werden, da die Richter zwar den Schadenersatz für das Internet bejahten, für Fax und Festnetz-Telefon hingegen verneinten.

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