Einführung Routerzwang-Gesetz
Stichtag: kostenlose Zugangsdaten seit 1. August 2016
Wahlfreiheit für Neukunden und Vertragsverlängerungen
Richtlinie 2019 zur Telekommunikationsregulierung
Gibt es die Router Pflicht?
Vor 2016 war es üblich, dass Internetanbieter die entsprechenden Zugangsdaten dem Kunden nicht übermittelt haben. Somit konnte der Kunde nur den Router des entsprechenden Anbieters nutzen. Dieses Vorgehen ist juristisch nun verboten. Laut dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen haben Kunden nämlich im Grundsatz ein Recht auf Wahlfreiheit.
Kunden haben das Recht zur Wahl
Einige der Provider schickten den eigenen Kunden außer der Hardware zum Einrichten des Internetanschlusses zu Hause nur noch einen Installationscode mit. Damit kann der mitgelieferte Router einfach installiert werden. Jedoch bleiben die Zugänge für Fremd-Router ohne das Eingeben von detaillierten Zugangsdaten gesperrt.
Dies gilt, sofern der Router der Wahl die Erfüllung der technischen Grundvoraussetzungen zur Nutzung gewährleistet. Diesen Standpunkt vertritt auch die Bundesnetzagentur. Aus diesem Grund führte diese bei diversen Internet-Providern Anhörungen durch. Am Ende wurde entschieden, die Router Pflicht abzuschaffen, sodass jeder Kunde seinen Router frei wählen darf.
Ihre Rechte bei der Routerwahl
- Recht auf kostenlose Bereitstellung der Zugangsdaten
- Freie Wahl des Routers, sofern technische Grundvoraussetzungen erfüllt sind
- Schutz durch das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
- Aufsicht durch die Bundesnetzagentur
Die Vorteile der Routerfreiheit
Vor der Abschaffung der Router Pflicht mussten die Kunden den von dem Internetanbieter mitgelieferten Router benutzen. Die Versandkosten wurden von dem Anbieter festgelegt und wurde der Router gemietet, musste dieser nach Ende des Vertrages zurückgeschickt werden.
Zu den Vorteilen der Routerfreiheit gehören:
- Der Käufer kann einen Preisvergleich durchführen
- Der WLAN können selbst gewählt werden.
- Alle Routerfunktionen
- Das Äußere des Routers, also das Design
- Sie erhalten Softwareupdates
Die Nachteile der Routerfreiheit – worauf Sie achten sollten
Der wohl wichtigste Nachteil ist, dass Sie bei dem Kauf des Routers danach auch dafür verantwortlich sind. Falls der Router nicht mehr funktioniert, müssen Sie diesen selbst ersetzen oder reparieren. Das Ersetzen durch den Provider fällt somit weg. Auch bei Pannen oder Nachfragen wird Ihnen die Servicehotline des Anbieters nicht mehr zur Seite stehen.
Zwar haben Sie die Updates bei dem selbst gekauften Router schneller zur Verfügung gestellt, müssen diese jedoch selbst einspielen. Updates beinhalten neue Features und Sicherheitspatches. Sicherheitspatches korrigieren mögliche Sicherheitslücken im System.
Router Pflicht ist abgeschafft: Für wen gilt die Routerfreiheit?
Seit dem 01. August 2016 werden Neukunden und Kunden, deren Vertrag verlängert wird, kostenlos die Zugangsdaten bereitgestellt. Mit diesem Identifikationscode können Sie Ihren selbst gewählten Router mit Ihrem Internet verbinden.
Im November 2019 wurde in der Presse berichtet, dass Telekom die Router Pflicht wieder einfügen wolle. Dies war jedoch nicht der Fall. Es handelte sich lediglich um die Einführung einer neuen EU-Richtlinie für die Regulierung der Telekommunikation. Diese besagt, dass Anbieter kompatible Router für die jeweiligen Netze der Anbieter zur Auswahl haben sollen.
Das Fazit zur Router Pflicht
Ob Sie den Router von dem Provider mieten oder kaufen, oder sich den eigenen Router aussuchen – beides kommt mit Vor- und Nachteilen einher. Der eigene Router bietet mehr Flexibilität in der Auswahl und Sie können oft Geld sparen.
Wenn Sie sich für den Router entscheiden, der mit Ihrem Vertrag einhergeht, können Sie einen besseren Service genießen und erhalten bei Schaden einen kostenlosen Ersatz.
Die Router Pflicht war bis August 2016 in Takt und Provider haben sich geweigert, den Code für andere Router freizugeben. Bei welchen Tarifen Sie welche Hardware zur Auswahl haben, können Sie sehr schnell in unserem DSL-Vergleich sehen.
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Gesetzesvorlage gegen Router Pflicht
Die Gesetzeslage bei den Vertragsabschlüssen ist klar geregelt. Demnach dürfen die Provider den Kunden daran hindern, einen eigenen Router nach Wahl einzusetzen. Erreicht wird dies, da der Kunde in der Regel die detaillierten Zugangsdaten nicht erhält, die im Router vorinstalliert sind. Manche Betreiber erreichen dies auch durch eine Fernkonfiguration.
Während die Bundesregierung erklärte hatte, dass eine Änderung Sache der Bundesnetzagentur sei, hatte diese jüngst den Ball zurückgespielt. Aufgrund der Gesetzeslage sieht sich die Bundesnetzagentur demnach nicht in der Lage, diese Router Pflicht zu unterbinden.
Politiker wollen Druck auf Bundesnetzagentur und Regierung erhöhen
Nun gibt es einen Versuch aus Hamburg, dieses Dilemma zu beenden. Denn die SPD-Fraktion in der Hansestadt will nun ein Gesetz auf den Weg bringen, um die Pflicht zu beenden. Dazu erklärte Hansjörg Schmidt von der Partei, dass es darum gehe, energisch gegen die Unart des einen oder anderen Providers vorzugehen, die den Kunden ihre Router aufdrängten. Somit könnte sich kein Kunde letztendlich für das Gerät entscheiden, dass seinem eigenen Bedarf am besten gerecht wird.
In dem Entwurf heißt es, der Hamburger Senat solle sich bei der Bundesnetzagentur dafür stark machen, die Router Pflicht bei den Internet-Providern zu unterbinden, indem die Zugangsdaten an die Kunden auf Wunsch herausgegeben werden. Sollte dies erfolglos bleiben, soll sich der Senat nach dem Willen der SPD in der Hansestadt für eine bundesweite gesetzliche Regelung einsetzen.
Logische Vergleiche zur Router Pflicht
Der Politiker untermauerte den Nonsens der Routerpflicht mit einigen weiteren Beispielen aus dem Alltag. So könnten beispielsweise Kabelnetzbetreiber nicht einen höheren Preis von Kunden verlangen, nur weil sie das falsche TV-Programm anschauen. Zudem könne ein Nachbar den Strom billiger erhalten, nur weil er eine Waschmaschine benutzt, die die Hausmarke des Stromlieferanten sei.
Häufig gestellte Fragen zur Routerfreiheit
Nein. Seit 2016 ist die Router Pflicht durch das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen abgeschafft. Kunden haben das Recht, ihren Router frei zu wählen, sofern dieser die technischen Grundvoraussetzungen erfüllt.
Seit dem 01. August 2016 werden Neukunden und Kunden, deren Vertrag verlängert wird, kostenlos die Zugangsdaten bereitgestellt.
Sie können einen Preisvergleich durchführen, das WLAN selbst wählen, alle Routerfunktionen sowie das Design frei bestimmen und erhalten Softwareupdates schneller.
Sie sind selbst für Reparatur und Ersatz verantwortlich, die Servicehotline des Anbieters hilft nicht weiter, und Updates müssen selbst eingespielt werden.