Gesetz zur Routerfreiheit statt Router Pflicht

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Blauer Router mit Münzen und geschwungenen Kabel

Routerzwang ist die Bezeichung einer Taktik, bei der ein Anbieter seinen Kund/innen die Netz-Zungangsdaten nicht mitteilt und somit sicherstellt, das die Kund/innen nur den eigenen Router nutzen können. Das ist seit 2016, mit der Einführung des Routerzwang Gesetzes, rechtswidrig. Die Pflicht zum Bestellen eines Routers, auch wenn dieser eigentlich nicht benötigt wird, ist gängige Praxis, aber nicht erlaubt. Darüber hinaus kommt es vor, dass manch ein DSL-Internet-Anbieter den Anschluss eines fremden Gerätes an die Leitung blockiert.

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Gibt es die Router Pflicht?

Vor 2016 war es üblich, dass Internetanbieter die entsprechenden Zugangsdaten dem Kunden nicht übermittelt haben. Somit konnte der Kunde nur den Router des entsprechenden Anbieters nutzen. Dieses Vorgehen ist juristisch nun verboten. Laut dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen haben Kunden nämlich im Grundsatz ein Recht auf Wahlfreiheit.

Blaue Frau untersucht mit Lupe einen Router

Kunden haben das Recht zur Wahl

Einige der Provider schickten den eigenen Kunden außer der Hardware zum Einrichten des Internetanschlusses zu Hause nur noch einen Installationscode mit. Damit kann der mitgelieferte Router einfach installiert werden. Jedoch bleiben die Zugänge für Fremd-Router ohne das Eingeben von detaillierten Zugangsdaten gesperrt.

Dies gilt, sofern der Router der Wahl die Erfüllung der technischen Grundvoraussetzungen zur Nutzung gewährleistet. Diesen Standpunkt vertritt auch die Bundesnetzagentur. Aus diesem Grund führte diese bei diversen Internet-Providern Anhörungen durch. Am Ende wurde entschieden, die Router Pflicht abzuschaffen, sodass jeder Kunde seinen Router frei wählen darf.

Die Vorteile der Routerfreiheit

Vor der Abschaffung der Router Pflicht mussten die Kunden den von dem Internetanbieter mitgelieferten Router benutzen. Die Versandkosten wurden von dem Anbieter festgelegt und wurde der Router gemietet, musste dieser nach Ende des Vertrages zurückgeschickt werden.

Zu den Vorteilen der Routerfreiheit gehören:

Blauer WLAN Router mit zwei Antennen
  • Der Käufer kann einen Preisvergleich durchführen und sich für das Modell entscheiden, das preislich am ehesten in das Budget fällt. Oft lohnt es sich mehr, einen einmaligen Kauf zu tätigen, als jeden Monat für die Miete des Routers zu zahlen.
  • Der WLAN-Standard und die Funkreichweite können selbst gewählt werden.
  • Alle Routerfunktionen können benutzt werden. Das ist bei den versendeten Routern der Anbieter nicht immer der Fall.
  • Das Äußere des Routers, also das Design, kann nach dem persönlichen Geschmack ausgewählt werden.
  • Sie erhalten Softwareupdates durch den Hersteller meist deutlich schneller als durch den Internetanbieter.

Die Nachteile der Routerfreiheit

Der wohl wichtigste Nachteil ist, dass Sie bei dem Kauf des Routers danach auch dafür verantwortlich sind. Falls der Router nicht mehr funktioniert, müssen Sie diesen selbst ersetzen oder reparieren. Das Ersetzen durch den Provider fällt somit weg. Auch bei Pannen oder Nachfragen wird Ihnen die Servicehotline des Anbieters nicht mehr zur Seite stehen.

Zwar haben Sie die Updates bei dem selbst gekauften Router schneller zur Verfügung gestellt, müssen diese jedoch selbst einspielen. Updates beinhalten neue Features und Sicherheitspatches. Sicherheitspatches korrigieren mögliche Sicherheitslücken im System.

Zum Weiterlesen: WLAN-Router kaufen
Der beste Kabel-Router
Informationen zum Glasfaser-Router

Router Pflicht ist abgeschafft: Für wen gilt die Routerfreiheit?

Seit dem 01. August 2016 werden Neukunden und Kunden, deren Vertrag verlängert wird, kostenlos die Zugangsdaten bereitgestellt. Mit diesem Identifikationscode können Sie Ihren selbst gewählten Router mit Ihrem Internet verbinden.

Im November 2019 wurde in der Presse berichtet, dass Telekom die Router Pflicht wieder einfügen wolle. Dies war jedoch nicht der Fall. Es handelte sich lediglich um die Einführung einer neuen EU-Richtlinie für die Regulierung der Telekommunikation. Diese besagt, dass Anbieter kompatible Router für die jeweiligen Netze der Anbieter zur Auswahl haben sollen.

Mann in blau erschöpft über rotes Kreuz gebeugt

Das Fazit zur Router Pflicht

Ob Sie den Router von dem Provider mieten oder kaufen, oder sich den eigenen Router aussuchen – beides kommt mit Vor- und Nachteilen einher. Der eigene Router bietet mehr Flexibilität in der Auswahl und Sie können oft Geld sparen.

Wenn Sie sich für den Router entscheiden, der mit Ihrem Vertrag einhergeht, können Sie einen besseren Service genießen und erhalten bei Schaden einen kostenlosen Ersatz.

Die Router Pflicht war bis August 2016 in Takt und Provider haben sich geweigert, den Code für andere Router freizugeben. Bei welchen Tarifen Sie welche Hardware zur Auswahl haben, können Sie sehr schnell in unserem DSL-Vergleich sehen.

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Gesetzesvorlage gegen Router Pflicht

Die Gesetzeslage bei den Vertragsabschlüssen ist klar geregelt. Demnach dürfen die Provider den Kunden daran hindern, einen eigenen Router nach Wahl einzusetzen. Erreicht wird dies, da der Kunde in der Regel die detaillierten Zugangsdaten nicht erhält, die im Router vorinstalliert sind. Manche Betreiber erreichen dies auch durch eine Fernkonfiguration. Während die Bundesregierung erklärte hatte, dass eine Änderung Sache der Bundesnetzagentur sei, hatte diese jüngst den Ball zurückgespielt. Aufgrund der Gesetzeslage sieht sich die Bundesnetzagentur demnach nicht in der Lage, diese Router Pflicht zu unterbinden.

Politiker wollen Druck auf Bundesnetzagentur und Regierung erhöhen

Nun gibt es einen Versuch aus Hamburg, dieses Dilemma zu beenden. Denn die SPD-Fraktion in der Hansestadt will nun ein Gesetz auf den Weg bringen, um die Pflicht zu beenden. Dazu erklärte Hansjörg Schmidt von der Partei, dass es darum gehe, energisch gegen die Unart des einen oder anderen Providers vorzugehen, die den Kunden ihre Router aufdrängten. Somit könnte sich kein Kunde letztendlich für das Gerät entscheiden, dass seinem eigenen Bedarf am besten gerecht wird. In dem Entwurf heißt es, der Hamburger Senat solle sich bei der Bundesnetzagentur dafür stark machen, die Router Pflicht bei den Internet-Providern zu unterbinden, indem die Zugangsdaten an die Kunden auf Wunsch herausgegeben werden. Sollte dies erfolglos bleiben, soll sich der Senat nach dem Willen der SPD in der Hansestadt für eine bundesweite gesetzliche Regelung einsetzen.

Logische Vergleiche zur Router Pflicht

Der Politiker untermauerte den Nonsens der Routerpflicht mit einigen weiteren Beispielen aus dem Alltag. So könnten beispielsweise Kabelnetzbetreiber nicht einen höheren Preis von Kunden verlangen, nur weil sie das falsche TV-Programm anschauen. Zudem könne ein Nachbar den Strom billiger erhalten, nur weil er eine Waschmaschine benutzt, die die Hausmarke des Stromlieferanten sei.

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