Mobilfunkrechnung bezahlen und von der Steuer absetzen

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Frau am Laptop bezahlt online ihre Handyrechnung

Sie haben eine Mobilfunkrechnung erhalten und wundern sich, wie der Betrag zustande kommt? Viele Kunden klagen über einen schlechten Überblick ihrer Kosten in der Mobilfunkrechnung. Wir erklären Ihnen alle Details einer Handyrechnung und wie Sie bei der nächsten Steuererklärung einen Teil der Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen.

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Wo kann ich meine Mobilfunkrechnung einsehen?

Im Vergleich zu früher kommt die Handyrechnung nicht mehr per Post, denn Sie können alle monatlichen Rechnungen, Vertragsdetails sowie andere Services im Online-Kundenportal Ihres Providers einsehen. Hier erhalten Sie in der Regel einen Überblick über die aktuelle, sowie auch alte Monatsrechnungen.

Mann mit lockigen Haaren und Vollbar mit Notizblock schaut fragend in die Luft

Mobilfunkrechnung überprüfen

Handyrechnungen listen die monatlichen Kosten für den beim Mobilfunkanbieter gebuchten Tarif auf. Hinzu kommen ggf. individuelle Services, Verbindungsentgelte über Ihren Tarif hinaus oder die einmalige Bereitstellungsgebühr.

Prüfen Sie regelmäßig Ihren Mobilfunkvertrag auf folgende Dinge:

  • Sind die abgebuchten Beträge korrekt?
  • Ist eindeutig ersichtlich, wofür die in Rechnung gestellten Beträge sind?
  • Ist auf der Rechnung der Anbieter samt Anschrift und Kundendienst-Kontakt erwähnt?

Tipp zu Ihrer Handyrechnung Bewahren Sie Ihre Mobilfunkrechnungen und Einzelverbindungsnachweise stets auf. Falls etwas nicht stimmen sollte oder Sie eine dubiose Rechnung erhalten, dient diese als Nachweis, um eine Beschwerde beim Rechnungssteller einzureichen.

Fehlerhafte Mobilfunkrechnung reklamieren

Sie surfen wie gewohnt mit Ihrem Smartphone im Internet oder tätigen Anrufe, doch erhalten im Nachgang unklare Zahlungsbeträge auf Ihrer Handyrechnung?

Bei Unstimmigkeiten oder unbekannten Abzügen in Ihrer Mobilfunkrechnung sollten Sie keine Zeit verlieren und eine schriftliche Beschwerde bzw. Reklamation bei Ihrem Mobilfunkanbieter einreichen. Hierbei gilt eine Frist von 8 Wochen, nachdem Sie die Rechnung erhalten haben. Wenn diese Frist verpasst wird, besteht für den Anbieter keine Nachweispflicht mehr und im schlimmsten Fall bleiben Sie auf den irrtümlichen Kosten sitzen.

Falls Sie keine Einzelverbindungsnachweise erhalten, aber die Handyrechnung reklamieren möchten, beantragen Sie einen Einzelentgeltnachweis (EEN) von Ihrem Mobilfunkanbieter. Auch hier gilt die Frist von 8 Wochen nach der Rechnungserstellung.

Mobilfunkrechnung bezahlen: Diese Möglichkeiten gibt es

Mit der Vertragsunterzeichnung Ihres Mobilfunktarifs sind Sie an die monatliche Zahlungspflicht gebunden. Es gibt mehrere Optionen, wie Sie Ihre Handyrechnung bezahlen:

  1. Überweisung
    Bei dieser Zahlungsmethode erhalten Sie eine Rechnung des Anbieters und tätigen daraufhin eine Banküberweisung des offenen Betrags. Dies ist mit Organisation und Eigenaufwand verbunden.
  2. Lastschriftverfahren
    Das ist die beliebteste Option. Der Rechnungsbetrag wird vom Anbieter jeden Monat zu einem festen Zeitpunkt von Ihrem angegebenen Konto abgezogen. Sie sollten die Abbuchungen dennoch regelmäßig prüfen.
  3. Online
    Provider bieten oft die Möglichkeit, auf der Webseite nicht nur die Rechnung einzusehen, sondern die Zahlungen direkt zu tätigen. Besonders bei Prepaid-Tarifen ist diese Option sehr praktisch.
  4. Kreditkarte
    Ähnlich zum Lastschriftverfahren ist die Bezahlung per Kreditkarte. Dadurch können besonders internationale Mobilfunkanbieter genutzt werden. Die Zahlung erfolgt mit erhalt der monatlichen Kreditkartenabrechnung. Allerdings müssen Sie mit hohen Abrechnungszinsen rechnen und auch das Widersprechen einer Rechnung ist nicht so einfach.

Achten Sie darauf, dass Sie rechtzeitig bezahlen, damit Ihnen keine Mahngebühren berechnet werden!

Mobilfunkrechnung nicht bezahlt: Wann wird das Handy gesperrt?

Mann legt traurig Kopf in Hände weil Handy gesperrt ist

Es gilt: Ohne eine vorherige Ankündigung darf Ihre SIM-Karte nicht gesperrt werden. Haben Sie die Handy Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt oder verfügen nicht über genügend Geld auf Ihrem Bankkonto, kontaktieren Sie Ihren Mobilfunkanbieter so schnell wie möglich. Im besten Fall wird Ihnen nur eine Mahngebühr berechnet.

Gesetzlich darf ein Mobilfunkanbieter das Handy zudem erst sperren, wenn ein Zahlungsbetrag von 75 € oder mehr offen ist und der Kunde vorher eine entsprechende Mahnung erhalten hat.

Häufige Fragen zu Mobilfunkrechnungen

Wann wird die erste Handyrechnung abgebucht?

In der Regel kommt die erste Handyrechnung nach 30 Tagen nach der Aktivierung Ihres Vertrags. Sie können selbstverständlich vorher schon Ihren Tarif nutzen.

Sind Abbuchungen von Drittanbietern auf der Handyrechnung erlaubt?

Nein. Ihr Mobilfunkanbieter darf keine Leistungen in der Handyrechnung berechnen, die nicht mit Ihnen als Kunde im gebuchten Tarif vereinbart wurden. Es sind keine Rechnungen von anderen Anbietern in Ihrer Mobilfunkrechnung gestattet.

Was passiert, wenn man per Mobilfunkrechnung bezahlt?

Sie können verschiedene Anwendungen und Dienste über die Handyrechnung bezahlen. Falls Sie über Ihre Handyrechnung beispielsweise Käufe im Play Store, App Store oder iTunes Store getätigt haben, wird das Geld entweder direkt vom Bankkonto abgebucht oder zu Ihrer Handyrechnung hinzugefügt. Sobald die Zahlung verarbeitet ist, wird sie in der Kaufhistorie angezeigt.

Mobilfunkrechnung von der Steuer absetzen

Nutzen Sie Ihr privates Smartphone auch gelegentlich für arbeitsbezogene Telefonate oder Recherchen? Die angefallenen Kosten müssen Sie nicht selbst tragen - Sie können Kosten für berufliche Tätigkeiten von der Steuer absetzen lassen!

Frau schmeißt Münze in blaues Sparschwein

Damit alle Kosten identifiziert und steuerlich geltend gemacht werden können, ist eine detaillierte Dokumentation unabdingbar. Belegt werden kann die Nutzung bspw. über Ihre Firma, Zeitübersichten oder Einzelverbindungsnachweise. Alternativ können Sie die Kosten über die Telefonkostenpauschale absetzen.

Handyrechnung steuerlich absetzen mit einem Einzelverbindungsnachweis

Einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) erhalten Sie kostenlos von Ihrer Telefongesellschaft. Darin werden die Festnetz-, Mobilfunk- sowie Internetverbindungen konkret festgehalten. Wichtig ist, den Nachweis vor dem Abrechnungszeitraum zu beantragen. Dadurch wird er Ihnen mit Ihrer Mobilfunkrechnung zugesandt.

Zudem können Sie zusätzlich zu den Einzelnachweisen auch Reparaturkosten und Anschaffungskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Ausgeschlossen ist Computerzubehör, wie z. B. ein Modem oder Router.

Kann man Telefonkosten ohne einen Nachweis absetzen?

Es gibt eine Alternative, um pauschal bei der Steuererklärung die Telefon- und Internetkosten abzusetzen, ohne Belege oder Nachweise zu benötigen.

Sie können 20% Ihrer Telekommunikationskosten steuerlich geltend machen. Diese dürfen allerdings pro Monat nur maximal 20 € bzw. jährlich 240 € betragen. Die Ausgaben tragen Sie in Ihrer Steuererklärung in Anlage N unter “Weitere Werbungskosten” ein (Zeilen 46-48). Wenn das Mobiltelefon hauptsächlich geschäftlich genutzt wird, empfehlen wir die Anschaffung eines Firmenhandys, um eine klare Trennung sicherzustellen.

Bei der Mobilfunkrechnung Steuer absetzen als geschäftlich Vielreisender Außendienstmitarbeiter, Immobilienmakler oder Angestellte mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers können unter Umständen sogar 50% der Handyrechnung steuerlich absetzen.

Was umfasst eine Mobilfunkrechnung? Infografik als Beispiel zum Verständnis

Eine Mobilfunkrechnung ist eine monatliche Abrechnung für den von Ihnen gebuchten Handytarif. Sie umfasst in der Regel alle Leistungen, die Sie im Vormonat in Anspruch genommen haben.

Auf einer Mobilfunkrechnung stehen meist folgende Dinge:

  1. Ganz oben befinden sich normalerweise der Name des Mobilfunkanbieters und dessen Adresse.
  2. Darunter ist Ihre eigene Postanschrift platziert.
  3. Rechts finden Sie das Datum, die Seite, Ihre Kundennummer und Kontaktmöglichkeiten.
  4. Über dem Hauptteil wird der Monat angegeben, auf den sich die Rechnung bezieht.
  5. Darauffolgend werden die Kosten, die im entsprechenden Monat angefallen sind, aufgelistet.
  6. Danach folgt der Gesamtbetrag inklusive der Mehrwertsteuer.
  7. In der Fußzeile befinden sich rechtliche Informationen sowie ggf. eine Bankverbindung.

Im Folgenden finden Sie eine Infografik, die Ihnen den Aufbau einer Handyrechnung veranschaulicht:

Muster Handyrechnung Aufbau

Sie sehen: Eine Mobilfunkrechnung ist in der Regel genauso wie die Telefonrechnung aufgebaut. Kontrollieren Sie auf jeder Rechnung sorgfältig, ob die Daten stimmen

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